Ausnahmen für Industrie und Eigenerzeuger verringern
Die
Industrie muss für das Gelingen der Energiewende stärker an ihren
Kosten beteiligt werden ebenso wie die Anlagenbetreiber, die Strom
für den Eigenverbrauch produzieren. Das Öko-Institut schlägt
deshalb in einer Studie im Auftrag von Agora Energiewende vor, die
Belastungen der EEG-Umlage zwischen den bisher stark privilegierten
Verbrauchern in der Industrie und von eigenerzeugtem Strom und den
nicht privilegierten Verbrauchern im Gewerbe und in den
Privathaushalten fairer zu verteilen.
So sollten erstens nur noch die Branchen von der Ausnahmeregelung profitieren, die bereits in den Regelungen der Europäischen Union zum Emissionshandel als besonders strompreissensitiv eingestuft werden und die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Dies würde dann nur noch etwa 15 stromintensive Branchen betreffen, wie etwa die Aluminium-, Stahl-, Chemikalien- oder Papierindustrie. Zweitens soll der für den Eigenverbrauch erzeugte Strom in die EEG-Umlage erstmalig einbezogen werden.
Ausnahmeregeln gerechter regeln – Kosten senken
Heute erfahren zahlreiche Unternehmen aus der Industrie und dem gesamten produzierenden Gewerbe Privilegierungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). So müssen Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch lediglich zehn bzw. ein Prozent der Umlage zahlen. Die Erzeugung von Strom für den Eigenverbrauch ist vollständig ausgenommen. Damit sind heute insgesamt rund 160 Terawattstunden (TWh) weitgehend oder vollständig von der EEG-Umlage befreit.
Nach dem Vorschlag des Öko-Instituts soll das Volumen der Industrie-Ausnahmen um mehr als ein Drittel auf etwa 65 TWh zurückgefahren werden und die Eigenerzeuger stärker am Umlagemechanismus des EEG beteiligt werden. Im Ergebnis könnte die EEG-Umlage so um 1,2 Cent pro Kilowatt-stunde auf fünf Cent sinken, das entspricht etwa 20 Prozent. Privathaushalte hingegen würden deutlich entlastet – ein durchschnittlicher Haushalt, der etwa 3.500 Kilowattstunden verbraucht, würde mehr als 40 Euro jährlich sparen.
„Wir sehen heute eine nicht mehr vertretbare Ungleichbehandlung der Strom-verbraucher“, erläutert Verena Graichen, Wissenschaftlerin und Energieexper-tin am Öko-Institut den Reformvorschlag. „Die großen Verbraucher werden im EEG entlastet; zusätzlich haben sich deren direkte Stromkosten durch die sinkenden Börsenstrompreise deutlich verringert. Zukünftig müssen sich alle Verbraucher angemessen an den Kosten des EEGs beteiligen.“
Begünstigungen an Belastungen messen
In einem reformierten EEG sollten demnach die privilegierten Branchen zu 90 Prozent von der Umlage befreit werden. Die resultierende Umlage entspräche dann etwa dem Rückgang des Börsenpreises durch den Ausbau der erneuer-baren Energien. Die Eigenerzeugung von Strom würde mit einem einheitlichen Satz von 3,5 Cent je Kilowattstunde von der EEG-Umlage freigestellt und nur noch die Differenz zur aktuellen Umlage zahlen – bei 5 Cent Umlage also 1,5 Cent. Damit können der Vertrauensschutz für die Bestandsanlagen gewahrt und die positiven Effekte der Eigenstromerzeugung – die heute etwa zehn Prozent des gesamten Stromverbrauchs ausmacht – angemessen berücksichtigt werden. Die neugeordneten Privilegierungsregelungen entsprächen zudem den Kriterien, die die Europäische Kommission derzeit beanstandet und im eingeleiteten Beihilfeverfahren zur Nachbesserung anmahnt.
„Die Neuordnung der Privilegierungstatbestände im EEG stehen zwar im Mit-telpunkt vieler aktueller Diskussionen zum EEG, weil kurzfristige Veränderungen hier durch das Prüfungsverfahren der Europäischen Kommission unausweichlich geworden sind“, mahnt Dr. Felix Chr. Matthes, Forschungskoordinator an: „Das EEG muss jedoch auch in seinen anderen Regelungsbereichen zügig in Richtung eines zukunftsfähigen Marktdesigns weiter entwickelt werden, letztlich wird es nur so die notwendige Planungssicherheit für den langfristigen Ausbau der erneuerbaren Energien geschafft.“
Studie „Vorschlag für eine Reform der Umlage-Mechanismen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)“ des Öko-Institutshttp://www.oeko.de/oekodoc/1856/2014-003-de.pdf
So sollten erstens nur noch die Branchen von der Ausnahmeregelung profitieren, die bereits in den Regelungen der Europäischen Union zum Emissionshandel als besonders strompreissensitiv eingestuft werden und die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Dies würde dann nur noch etwa 15 stromintensive Branchen betreffen, wie etwa die Aluminium-, Stahl-, Chemikalien- oder Papierindustrie. Zweitens soll der für den Eigenverbrauch erzeugte Strom in die EEG-Umlage erstmalig einbezogen werden.
Ausnahmeregeln gerechter regeln – Kosten senken
Heute erfahren zahlreiche Unternehmen aus der Industrie und dem gesamten produzierenden Gewerbe Privilegierungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). So müssen Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch lediglich zehn bzw. ein Prozent der Umlage zahlen. Die Erzeugung von Strom für den Eigenverbrauch ist vollständig ausgenommen. Damit sind heute insgesamt rund 160 Terawattstunden (TWh) weitgehend oder vollständig von der EEG-Umlage befreit.
Nach dem Vorschlag des Öko-Instituts soll das Volumen der Industrie-Ausnahmen um mehr als ein Drittel auf etwa 65 TWh zurückgefahren werden und die Eigenerzeuger stärker am Umlagemechanismus des EEG beteiligt werden. Im Ergebnis könnte die EEG-Umlage so um 1,2 Cent pro Kilowatt-stunde auf fünf Cent sinken, das entspricht etwa 20 Prozent. Privathaushalte hingegen würden deutlich entlastet – ein durchschnittlicher Haushalt, der etwa 3.500 Kilowattstunden verbraucht, würde mehr als 40 Euro jährlich sparen.
„Wir sehen heute eine nicht mehr vertretbare Ungleichbehandlung der Strom-verbraucher“, erläutert Verena Graichen, Wissenschaftlerin und Energieexper-tin am Öko-Institut den Reformvorschlag. „Die großen Verbraucher werden im EEG entlastet; zusätzlich haben sich deren direkte Stromkosten durch die sinkenden Börsenstrompreise deutlich verringert. Zukünftig müssen sich alle Verbraucher angemessen an den Kosten des EEGs beteiligen.“
Begünstigungen an Belastungen messen
In einem reformierten EEG sollten demnach die privilegierten Branchen zu 90 Prozent von der Umlage befreit werden. Die resultierende Umlage entspräche dann etwa dem Rückgang des Börsenpreises durch den Ausbau der erneuer-baren Energien. Die Eigenerzeugung von Strom würde mit einem einheitlichen Satz von 3,5 Cent je Kilowattstunde von der EEG-Umlage freigestellt und nur noch die Differenz zur aktuellen Umlage zahlen – bei 5 Cent Umlage also 1,5 Cent. Damit können der Vertrauensschutz für die Bestandsanlagen gewahrt und die positiven Effekte der Eigenstromerzeugung – die heute etwa zehn Prozent des gesamten Stromverbrauchs ausmacht – angemessen berücksichtigt werden. Die neugeordneten Privilegierungsregelungen entsprächen zudem den Kriterien, die die Europäische Kommission derzeit beanstandet und im eingeleiteten Beihilfeverfahren zur Nachbesserung anmahnt.
„Die Neuordnung der Privilegierungstatbestände im EEG stehen zwar im Mit-telpunkt vieler aktueller Diskussionen zum EEG, weil kurzfristige Veränderungen hier durch das Prüfungsverfahren der Europäischen Kommission unausweichlich geworden sind“, mahnt Dr. Felix Chr. Matthes, Forschungskoordinator an: „Das EEG muss jedoch auch in seinen anderen Regelungsbereichen zügig in Richtung eines zukunftsfähigen Marktdesigns weiter entwickelt werden, letztlich wird es nur so die notwendige Planungssicherheit für den langfristigen Ausbau der erneuerbaren Energien geschafft.“
Studie „Vorschlag für eine Reform der Umlage-Mechanismen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)“ des Öko-Institutshttp://www.oeko.de/oekodoc/1856/2014-003-de.pdf
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