Montag, 20. Januar 2014

Kommunalwahlen am 25. Mai:

 Informationen für die Parteien und Wählergruppen

Nordhausen (psv) Am 25. Mai 2014 werden – parallel zur Europawahl - der Kreistag Nordhausen, der Nordhäuser Stadtrat, sowie die Ortsteilbürgermeisterinnen und –bürgermeister die Ortsteilräte der Stadt Nordhausen gewählt.
 
„Für die Stadtratswahl gilt: Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber/innen enthalten, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind, also 36 Mitglieder. Die Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die aber nicht Bewerber/innen des Wahlvorschlags sein dürfen“, darauf weist Wahlleiter Thomas Joachimi hin.
Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufzustellenden Bewerberinnen und Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden.
 
„Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Nordhausen oder im Stadtrat der Stadt Nordhausen vertreten sind, müssen zusätzlich zu den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten durch die Unterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind, also 144 Unterschriften zusätzlich“, so Joachimi weiter. 

Für die Wahl der Ortsteilbürgermeister/innen in den Nordhäuser Ortsteilen Bielen, Herreden, Hesserode, Hochstedt, Hörningen, Leimbach, Petersdorf, Rodishain, Steigerthal, Steinbrücken, Stempeda und Sundhausen können Wahlvorschläge von Parteien, von Wählergruppen und Einzelbewerberinnnen/Einzelbewerbern aufgestellt werden.

Wahlvorschläge für die Ortsteilräte können von jeder/jedem Wahlberechtigten, jeder im Ortsteil vertretenen Partei oder Wählergruppe formlos eingereicht werden

Die Wahlvorschläge dürfen erst nach Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen - voraussichtlich Anfang März 2014 - und spätestens am 11. April 2014 im Wahlbüro, Markt 1, 99734 Nordhausen eingereicht werden.


Die entsprechenden Vordrucke sind beim Wahlleiter erhältlich. „Für Rückfragen stehe ich unter der Nordhäuser Nummer 696 594 gern zur Verfügung“, so Joachimi. 

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