Informationen für die Parteien und Wählergruppen
Nordhausen (psv)
Am 25. Mai 2014 werden – parallel
zur Europawahl - der Kreistag Nordhausen, der Nordhäuser Stadtrat,
sowie die Ortsteilbürgermeisterinnen und –bürgermeister die Ortsteilräte
der Stadt Nordhausen gewählt.
„Für die Stadtratswahl
gilt: Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag
einreichen. Der Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber/innen
enthalten, wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind,
also 36 Mitglieder. Die Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von
mindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die aber nicht Bewerber/innen
des Wahlvorschlags sein dürfen“, darauf weist Wahlleiter Thomas Joachimi
hin.
Alle von einer Partei
oder einer Wählergruppe aufzustellenden Bewerberinnen und Bewerber
müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den
wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder der Wählergruppe
in geheimer Abstimmung gewählt werden.
„Wahlvorschläge
von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen
einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im Bundestag, im
Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Nordhausen oder im
Stadtrat der Stadt Nordhausen vertreten sind, müssen zusätzlich zu den
Unterschriften von zehn Wahlberechtigten durch die Unterschriften von
viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden,
wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind, also 144 Unterschriften
zusätzlich“, so Joachimi weiter.
Für
die Wahl der Ortsteilbürgermeister/innen in den Nordhäuser Ortsteilen
Bielen, Herreden, Hesserode, Hochstedt, Hörningen, Leimbach, Petersdorf,
Rodishain, Steigerthal, Steinbrücken, Stempeda und Sundhausen können
Wahlvorschläge von Parteien, von Wählergruppen und
Einzelbewerberinnnen/Einzelbewerbern aufgestellt werden.
Wahlvorschläge
für die Ortsteilräte können von jeder/jedem Wahlberechtigten, jeder im
Ortsteil vertretenen Partei oder Wählergruppe formlos eingereicht
werden
Die
Wahlvorschläge dürfen erst nach Veröffentlichung der Bekanntmachung zur
Einreichung von Wahlvorschlägen - voraussichtlich Anfang März 2014 -
und spätestens am 11. April 2014 im Wahlbüro, Markt 1, 99734 Nordhausen
eingereicht werden.
Die
entsprechenden Vordrucke sind beim Wahlleiter erhältlich. „Für
Rückfragen stehe ich unter der Nordhäuser Nummer 696 594 gern zur
Verfügung“,
so Joachimi.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen