Donnerstag, 16. Januar 2014

Wie weiter mit der Bereitschaft zur Organspende?

Etwa 11 000 Menschen in Deutschland hoffen nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ auf ein neues Organ. Demgegenüber sinkt die Zahl der Spender und der gespendeten Organe dramatisch, wie die Bilanz für 2013 zeigt, über die die Medien in den vergangenen Tagen berichteten. Über die tieferen Gründe wird noch spekuliert, während Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe schon einen Schritt weiter ist und an die Bürger appelliert: „Jeder, der sich persönlich für eine Organspende entscheidet, kann Leben retten“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) und versichert „Bereits mit den jüngsten Reformschritten sei der Weg geebnet worden, um verlorenes Vertrauen wieder zu gewinnen. Es gibt mehr Transparenz, es gibt mehr Informations- und Aufklärungsangebote, es gibt mehr Kontrolle und es gibt schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten.“ (Auszug aus FAZ)
Ein Grund für die mangelnde Bereitschaft zur Organspende wird übereinstimmend in den im Jahr 2012 und danach bekannt gewordenen Manipulationen bei Organtransplantationen in Universitätskliniken gesehen. Auch der hauptamtliche Vorstand der Deutschen Stiftung Organspende (DSO), Rainer Hess vertritt in einer am Mittwoch verbreiteten Mitteilung diese Auffassung. Während sich der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, auf die Aussage beschränkt, das historische Tief sei ernüchternd und erschütternd, komme aber nicht unerwartet. Auch seien Ärzte und Krankenhäuser verunsichert, nach welchen Kriterien sie Patienten noch auf Wartelisten für ein Spenderorgan setzen dürften. Verbesserungsmöglichkeiten für potentielle Spender gebe es nicht zuletzt bei den Massenanschreiben einiger Krankenkassen. Voriges Jahr hatten die Kassen ihren Versicherten Informationsmaterial und einen Organspendeausweis zugeschickt mit der Aufforderung, sich für oder gegen die Spende zu entscheiden.

Künftig soll sich jeder Deutsche regelmäßig fragen, ob er nach seinem Tod Organe oder Gewebe spenden will. Die DSO informiert dazu und einige überregionale Medien haben sich temporär dieses Themas angenommen und berichten aktuell, wie das neue Transplantationsgesetz funktioniert und welche Auswirkungen davon zu erwarten sind. Formale Voraussetzung für die Organspende ist demnach, dass zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod bestätigen. Diese Mediziner dürfen nicht an der Entnahme oder Übertragung der Organe beteiligt sein. Und es muss eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende geben: Entweder hat der Tote sie in Form eines Organspendeausweis hinterlassen oder die Familie stimmt zu, weil sie davon ausgeht, dass ihr Angehöriger einverstanden wäre. Dabei ergibt sich von vornherein, dass die Voraussetzungen für die Entnahme von Spendeorganen auch bei einer Zustimmung nur von einen kleinen Teil der Sterbenden erfüllt werden. Entscheidend für die Organspende ist die Art des Todes. Und nachdem ich mich in dieser Weise kundig machte, will ich in der Folge versuchen, dieses so erworbene Wissen hier sachlich einzustellen. Und entsprechend der Entwicklung fortzuschreiben.

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