Etwa
11 000 Menschen in Deutschland hoffen nach einem Bericht der
„Frankfurter Rundschau“ auf ein neues Organ. Demgegenüber sinkt
die Zahl der Spender und der gespendeten Organe dramatisch, wie die
Bilanz für 2013 zeigt, über die die Medien in den vergangenen Tagen
berichteten. Über die tieferen Gründe wird noch spekuliert, während
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe schon einen Schritt weiter
ist und an die Bürger appelliert: „Jeder, der sich persönlich für
eine Organspende entscheidet, kann Leben retten“, sagte er der
„Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) und versichert „Bereits
mit den jüngsten Reformschritten sei der Weg geebnet worden, um
verlorenes Vertrauen wieder zu gewinnen. Es gibt mehr Transparenz, es
gibt mehr Informations- und Aufklärungsangebote, es gibt mehr
Kontrolle und es gibt schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei
Fehlverhalten.“ (Auszug aus FAZ)
Ein
Grund für die mangelnde Bereitschaft zur Organspende wird
übereinstimmend in den im Jahr 2012 und danach bekannt gewordenen
Manipulationen bei Organtransplantationen in Universitätskliniken
gesehen. Auch der hauptamtliche Vorstand der Deutschen Stiftung
Organspende (DSO), Rainer Hess vertritt in einer am Mittwoch
verbreiteten Mitteilung diese Auffassung. Während sich der
Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, auf
die Aussage beschränkt, das historische Tief sei ernüchternd und
erschütternd, komme aber nicht unerwartet. Auch seien Ärzte
und Krankenhäuser verunsichert, nach welchen Kriterien sie Patienten
noch auf Wartelisten für ein Spenderorgan setzen dürften.
Verbesserungsmöglichkeiten für potentielle Spender gebe es nicht
zuletzt bei den Massenanschreiben einiger Krankenkassen. Voriges Jahr
hatten die Kassen ihren Versicherten Informationsmaterial und einen
Organspendeausweis zugeschickt mit der Aufforderung, sich für oder
gegen die Spende zu entscheiden.
Künftig
soll sich jeder Deutsche regelmäßig fragen, ob er nach seinem Tod
Organe oder Gewebe spenden will. Die DSO informiert dazu und einige
überregionale Medien haben sich temporär dieses Themas angenommen
und berichten aktuell, wie das neue Transplantationsgesetz
funktioniert und welche Auswirkungen davon zu erwarten sind. Formale
Voraussetzung für die Organspende ist demnach, dass zwei Ärzte
unabhängig voneinander den Hirntod bestätigen. Diese Mediziner
dürfen nicht an der Entnahme oder Übertragung der Organe beteiligt
sein. Und es muss eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende
geben: Entweder hat der Tote sie in Form eines Organspendeausweis
hinterlassen oder die Familie stimmt zu, weil sie davon ausgeht, dass
ihr Angehöriger einverstanden wäre. Dabei ergibt sich von
vornherein, dass die Voraussetzungen für die Entnahme von
Spendeorganen auch bei einer Zustimmung nur von einen kleinen Teil
der Sterbenden erfüllt werden. Entscheidend für die Organspende ist
die Art des Todes. Und nachdem ich mich in dieser Weise kundig
machte, will ich in der Folge versuchen, dieses so erworbene Wissen
hier sachlich einzustellen. Und entsprechend der Entwicklung
fortzuschreiben.
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