Montag, 27. Januar 2014

Geraer Zahnarzt droht Verlust der Approbation und Kassenzulassung

Thüringer Zahnärzte-Körperschaften leiten Verfahren gegen verurteilten Kollegen ein

Dem Geraer Zahnarzt, der seine Praxismitarbeiterinnen heimlich gefilmt hatte, drohen nun auch berufliche Konsequenzen: Die Landeszahnärztekammer Thüringen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen haben jeweils Verfahren gegen den Zahnmediziner eingeleitet.

Im Herbst hatte das Amtsgericht Gera den Zahnarzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Landeszahnärztekammer hat das gesamte Gerichtsverfahren gründlich beobachtet, um nach dessen Abschluss berufsrechtlich reagieren zu können.

„Wir Thüringer Zahnärzte berücksichtigen die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre unserer Angestellten. Deshalb werden wir uns mit allen Vorwürfen kritisch auseinandersetzen“, sagt Dr. Andreas Wagner, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen. Letztlich droht dem Zahnarzt der Entzug seiner Approbation – also der Erlaubnis, weiterhin als behandelnder Zahnarzt tätig zu sein.


KZV beantragt Entzug der Kassenzulassung

Zusätzlich zu diesen berufsrechtlichen Maßnahmen hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung den Entzug der Kassenzulassung des Geraer Zahnarztes beantragt. Nach einer intensiven und mehrmonatigen Beratung wird hierüber der gemeinsame Zulassungsausschuss von Zahnärzten und Krankenkassen entscheiden. Bei einer Bestätigung des Antrages darf der Zahnarzt keine Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen behandeln.

Der KZV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Karl-Friedrich Rommel, verweist auf die Außenwirkung der Vorwürfe: „Wem so ein schwerwiegender Vertrauensmissbrauch gegenüber den ihm sich anvertrauenden Mitarbeiterinnen vorgeworfen wird, dem können wir nicht mehr ausreichend vertrauen, dass er seine Patienten respektiert.“


Rechte der Zahnarzt-Mitarbeiterinnen unbedingt schützenswert

In den mehr als 1.500 Zahnarztpraxen und anderen zahnmedizinischen Einrichtungen Thüringens arbeiten etwa 4.500 Zahnmedizinische Fachangestellte. „Üblicherweise herrscht in unseren Praxen ein vertrauensvolles Arbeitsklima und Freude am Umgang mit anderen Menschen. Unsere Mitarbeiterinnen verdienen daher uneingeschränkten Respekt sowie Schutz vor Eingriffen in ihren persönlichen Bereich“, so die beiden zahnärztlichen Berufsvertreter.


Landeszahnärztekammer Thüringen

Die Landeszahnärztekammer Thüringen ist die Berufsvertretung der Thüringer Zahnärzte. Sie setzt sich für die gesundheits- und standespolitischen Interessen der über 2.500 Mitglieder ein. Die Kammer überwacht die zahnärztlichen Berufspflichten, regelt und betreibt die Aus- und Fortbildung der Zahnärzte sowie des Assistenzpersonals und unterstützt den öffentlichen Gesundheitsdienst. Zusätzlich berät die Landeszahnärztekammer die allgemeine Öffentlichkeit in ihrer Patientenberatungsstelle mit wissenschaftlich gesicherten Informationen und nützlichen Tipps zur Mundgesundheit. Weitere Informationen unter www.lzkth.de.

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