Thüringer Zahnärzte-Körperschaften leiten
Verfahren gegen verurteilten Kollegen ein
Dem Geraer Zahnarzt, der seine Praxismitarbeiterinnen
heimlich gefilmt hatte, drohen nun auch berufliche Konsequenzen: Die Landeszahnärztekammer
Thüringen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen haben jeweils
Verfahren gegen den Zahnmediziner eingeleitet.
Im Herbst hatte das Amtsgericht Gera den
Zahnarzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Landeszahnärztekammer hat
das gesamte Gerichtsverfahren gründlich beobachtet, um nach dessen Abschluss
berufsrechtlich reagieren zu können.
„Wir Thüringer Zahnärzte berücksichtigen
die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre unserer Angestellten. Deshalb
werden wir uns mit allen Vorwürfen kritisch auseinandersetzen“, sagt Dr.
Andreas Wagner, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen. Letztlich
droht dem Zahnarzt der Entzug seiner Approbation – also der Erlaubnis,
weiterhin als behandelnder Zahnarzt tätig zu sein.
KZV beantragt Entzug der Kassenzulassung
Zusätzlich zu diesen berufsrechtlichen Maßnahmen
hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung den Entzug der Kassenzulassung
des Geraer Zahnarztes beantragt. Nach einer intensiven und mehrmonatigen
Beratung wird hierüber der gemeinsame Zulassungsausschuss von Zahnärzten
und Krankenkassen entscheiden. Bei einer Bestätigung des Antrages darf
der Zahnarzt keine Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen behandeln.
Der KZV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Karl-Friedrich
Rommel, verweist auf die Außenwirkung der Vorwürfe: „Wem so ein schwerwiegender
Vertrauensmissbrauch gegenüber den ihm sich anvertrauenden Mitarbeiterinnen
vorgeworfen wird, dem können wir nicht mehr ausreichend vertrauen, dass
er seine Patienten respektiert.“
Rechte der Zahnarzt-Mitarbeiterinnen unbedingt
schützenswert
In den mehr als 1.500 Zahnarztpraxen und
anderen zahnmedizinischen Einrichtungen Thüringens arbeiten etwa 4.500
Zahnmedizinische Fachangestellte. „Üblicherweise herrscht in unseren Praxen
ein vertrauensvolles Arbeitsklima und Freude am Umgang mit anderen Menschen.
Unsere Mitarbeiterinnen verdienen daher uneingeschränkten Respekt sowie
Schutz vor Eingriffen in ihren persönlichen Bereich“, so die beiden zahnärztlichen
Berufsvertreter.
Landeszahnärztekammer Thüringen
Die Landeszahnärztekammer Thüringen ist die
Berufsvertretung der Thüringer Zahnärzte. Sie setzt sich für die gesundheits-
und standespolitischen Interessen der über 2.500 Mitglieder ein. Die Kammer
überwacht die zahnärztlichen Berufspflichten, regelt und betreibt die Aus-
und Fortbildung der Zahnärzte sowie des Assistenzpersonals und unterstützt
den öffentlichen Gesundheitsdienst. Zusätzlich berät die Landeszahnärztekammer
die allgemeine Öffentlichkeit in ihrer Patientenberatungsstelle mit wissenschaftlich
gesicherten Informationen und nützlichen Tipps zur Mundgesundheit. Weitere
Informationen unter www.lzkth.de.
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