Sonntag, 30. April 2023

 PiA-Ausbildung von Erziehern wird fortgesetzt

„Gezielte Förderung der PiA-Ausbildung gesichert“

 

Erfurt – Mit der Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes hat die CDU-Landtagsfraktion ihre Position zur Zukunft der PiA-Ausbildung durchgesetzt. „Nur dank unseres Drängens haben wir heute eine gezielte Förderung der PiA-Ausbildung beschlossen“, machte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner deutlich. Nach dem Auslaufen des Modellprojekts hatte es zuletzt unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der Finanzierungsmodalitäten gegeben. Die Forderung der CDU-Fraktion, des Gemeinde- und Städtebundes und verschiedener Träger von Kindertagesstätten stand dabei einer von rot-rot-grün geplanten Ausschüttung von Fördergeldern auch an diejenigen, die nicht ausbilden, gegenüber.

 

„Das Ausschütten von Fördergeldern mit der Gießkanne hätte bedeutet, dass gerade kleine Gemeinden einen Großteil der Ausbildungskosten selber tragen müssten. Andere wiederum, die nicht ausbilden, hätten zusätzliche Gelder bekommen“, erläuterte der CDU-Bildungspolitiker Thadäus König. Demnach hätte das ursprünglich von Rot-Rot-Grün geplante Vorgehen zu einer deutlichen Reduzierung der PIA-Auszubildenden in Thüringen geführt, da sich Gemeinden die Ausbildung schlicht weg nicht mehr hätten leisten können. „Mit der heutigen Entscheidung soll sichergestellt werden, dass das Geld bei denen ankommt, die wirklich ausbilden“, sagte König. „Wer PiA-Auszubildende als Erzieher einstellen will, der muss finanziell dazu auch in der Lage sein. Das geht nur mit zielgenauer Förderung“, erklärte König die von der Union durchgesetzten Änderungen. Rund zwei Drittel der Ausbildungskosten sollen so künftig vom Land Thüringen übernommen werden. Die übrigen Ausbildungskosten können im Rahmen der Betriebskosten geltend gemacht werden.

 

„Mit dieser Entscheidung geben wir der PiA-Ausbildung in Thüringen eine dauerhafte Zukunft. Träger und Kommunen bekommen nun die notwendige finanzielle Planungssicherheit“, machte Tischner deutlich. Gleichzeitig werde so eine wirksame Maßnahme gegen den Fachkräftemangel verlängert. „Seiteneinsteiger sind nicht nur im Lehrerberuf mittlerweile unverzichtbar. Diesen Einstieg auch in den Erzieherberuf in geregelte, fachlich fundierte Bahnen zu lenken, ist eine wichtige Errungenschaft der PiA-Ausbildung in Thüringen“, so Tischner. Die PiA-Ausbildung war 2019 als Modellprojekt gestartet, das nun verstetigt werden soll. Sie bringt Interessierte in drei Jahren und mit einer monatlichen Vergütung in den Erzieherberuf.

 

Felix Voigt

Pressesprecher

 

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Marquardt: Beschäftigte müssen Wandel mitgestalten können

Am kommenden Montag steht der diesjährige internationale Arbeiter*innenkampftag an, wobei auch in Nordhausen wieder eine Kundgebung des DGB auf dem Rathausplatz stattfinden wird. "Der DGB wirbt in diesem Jahr mit dem Slogan 'Ungebrochen solidarisch' und diesem Aufruf können wir uns als Kreisverband nur anschließen", erklärt dazu Matthias Marquardt, Kreisvorsitzender DIE LINKE.Nordhausen, in einer aktuellen Pressemitteilung. "Wir wollen und brauchen keine Spaltung der Gesellschaft, denn viele Ziele lassen sich nur gemeinsam erreichen. Es muss Schluss sein mit der Lobbypolitik für Großkonzerne", fordert Marquardt weiter. "Die Krise darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Im Gegenteil: Arbeitnehmer*innen wissen selbst am Besten wie sie arbeiten wollen. Neue Arbeit darf nicht noch zu mehr Arbeitsverdichtung führen, die krank macht. Es ist dementsprechend wichtig, dass Beschäftigte mitgenommen und der Wandel mit ihnen gemeinsam gestaltet wird", so Marquardt abschließend. 


Tim Rosenstock
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
DIE LINKE. Kreisverband Nordhausen
Barfüßerstraße 18, 99734 Nordhausen
Telefon: 03631 / 98 08 34
Telefax: 03631 / 90 04 00
Mail: info@die-linke-nordhausen.de

Mittwoch, 26. April 2023

 

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Stimmen der Zeit
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
 
Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ prüfen zu wollen. Klaus Mertes SJ befürchtet in seinem neuen Editorial (s.u.), dass der bisherige rechtliche Kompromiss – verboten, aber in Ausnahmen straffrei – abgelöst wird. Mit der Streichung von § 218 aber werde „dem ungeborenen Kind der Schutz seines Lebensrechtes und damit der Schutz seiner Würde entzogen“.
 
Stefan Kiechle SJ
Die Themen im Mai:
 
Der Kampfbegriff „Identitätspolitik“ wird gebraucht, um entweder eine Verfalls- oder eine Fortschrittsgeschichte zu erzählen, um die eigenen politischen Meinungen zu rechtfertigen. Patrick Zoll SJ erläutert, warum solche Narrative unterkomplex sind: sowohl das konservative kulturpessimistische Verfallsnarrativ als auch die liberale progressive Fortschrittsgeschichte.
 
In Frankreich sind die politische Rechte und der kirchliche Konservativismus eng miteinander verbunden. Yann Raison du Cleuziou warnt vor dieser Entwicklung, die auch in anderen Teilen Europas und der Welt um sich greift.
 
Die indigene Naturphilosophie und Spiritualität führt uns unsere ethische Verantwortung gegenüber der Schöpfung vor Augen, schreibt Barbara Schellhammer. Im Kampf gegen den Klimawandel müssen wir die Fähigkeit zu hören wiedererlernen: auf den Schrei der Natur ebenso wie auf Kulturen, die massiv unter der Folgen einer brutalen Kolonialisierung leiden.
 
Drei Jahre Synodaler Weg: Bernhard Emunds zieht Bilanz und wirbt für weiteres Engagement im Sinne des kürzlich beendeten Synodalen Wegs in Deutschland, auch gegen mögliche Widerstände aus Rom oder aus den Reihen der deutschen Bischöfe.
 
60 Jahre Maria Regina Martyrum in Berlin-Plötzensee: Kerstin Wittmann-Englert beschreibt die besondere Architektur der Kirche, die zum Gedächtnis an die Blutzeugen für Glaubens- und Gewissensfreiheit im Nationalsozialismus errichtet wurde.
 
Inflation, steigende Energiepreise oder Lebensmittelknappheit: Die von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene „Zeitenwende“ hat etwas in unserem Inneren verändert, schreibt Joachim Valentin. Der Autor entwickelt eine Theologie des Mangels.
 
Außerdem lesen Sie im Mai einen Essay von mir („Lehre der Kirche“) sowie Rezensionen aus Politik & Gesellschaft.
 
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre
 
Ihr
 
P. Stefan Kiechle SJ, Chefredakteur
 
Heft 5, Mai 2023:
Stimmen der Zeit - Aktuelles Heft
 
Inhalt
Klaus Mertes SJ: Paragraf 218 in der Diskussion
Patrick Zoll SJ: Identitätspolitik und katholische Weltanschauung. Eine kritische Annäherung
Yann Raison du Cleuziou: Rechtsruck des französischen Katholizismus
Barbara Schellhammer: Indigenes Wissen. Ein kritisches Korrektiv unseres Verhältnisses zur Natur
Bernhard Emunds: Drei Jahre Synodaler Weg. Eine Zwischenbilanz
Kerstin Wittmann-Englert: Gebaute Abstraktion. Die Architektur von Maria Regina Martyrum
Joachim Valentin: Alles knapp. Überlegungen zu einer Theologie des Mangels
Stefan Kiechle SJ: Lehre der Kirche
 
Aus dem aktuellen Heft:
Paragraf 218 in der Diskussion
Editorial: Klaus Mertes SJ 
 
SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einzusetzen. Sie soll „Regulierungen für den Schwangerschaftsanspruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ prüfen. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) trat in den ersten Tagen des neuen Jahres erneut mit der Forderung an die Öffentlichkeit, § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Frauen, die eine Abtreibung vornähmen, dürften nicht länger stigmatisiert werden. Politischen Rückenwind hat diese Position seit dem 24. Juni 2022, dem Tag, an dem die Ampelkoalition zusammen mit der Linken im Bundestag mit klarer Mehrheit für die Streichung von § 219a – Verbot der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche – stimmte.
 
Die geplante Kommission ist als ein Projekt von Familien-, Justiz- und Gesundheitsministerium unter der Federführung des Gesundheitsministers angelegt. Die Kommissionsmitglieder, die sich mit der Abschaffung von § 218 befassen sollen, sind bereits ausgewählt. Ob und wie sie sich mit dem Prüfauftrag zu Themen der Reproduktionsmedizin beschäftigen soll, scheint noch offen zu sein. Aus dem Bundesjustizministerium heißt es, dass es dazu eine gesonderte Arbeitsgruppe geben soll. Das entspricht dem Anliegen von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Er steht einerseits dem Versuch skeptisch gegenüber, das Lebensschutzkonzept des Bundesverfassungsgerichtes infrage zu stellen, nicht nur aus juristischen, sondern auch aus politischen Gründen. Es war dieser Kompromiss, der hierzulande eine polarisierende Entwicklung der Debatte um die rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen verhinderte. Niemand wünscht sich eine Lagerbildung entlang der Pro-Choice und Pro-Life-Linien, wie sie in den USA inzwischen alle anderen Themen überlagert. Andererseits drängt die FDP bei den Themen der Fortpflanzungsmedizin, bei „nichtkommerziellen“ Leihmutterschaften, Embryonenspenden, Eizellenspenden etc. Die damit verbundenen ethischen und politischen Fragen sind ebenfalls hochsensibel. Eine Mehrheit für Neuregelungen in diesem Bereich ist bei SPD und Grünen nicht gesichert. Es ist also ein Interessenskonflikt absehbar. Es wäre mehr als schade, wenn in derart grundlegenden Fragen am Ende bloß ein Deal herauskommen würde, um den Erfolg der Arbeit einer Kommission zu sichern und um damit einen Gesichtsverlust der Ampelkoalition zu vermeiden. Das Risiko besteht, weil der Prüfauftrag an die Kommission Fragestellungen zusammenzubinden versucht, die zu unterscheiden sind.
 
In einem jüngsten Beitrag hat Hubert Wissing, bis vor kurzem Geschäftsführer im Bundesverband von donum vitae e.V., die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 noch einmal dargestellt (StdZ 12/2022). Er macht drei Paradoxien fest, die den bis heute geltenden Kompromiss von 1995 tragen. Erstens wird der Schwangerschaftsabbruch unter Strafandrohung verboten und zugleich straffrei gestellt. Zweitens geht der Kompromiss darauf ein, dass eine Schwangere allein schon wegen des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit nicht gezwungen werden kann, ein ungeborenes Kind auszutragen, woraus paradoxerweise folgt, dass die Austragung des Kindes dann am meisten Chancen hat, wenn die Zustimmung der Schwangeren freiwillig erfolgt und gerade nicht auf Grund von Strafandrohung. Und schließlich ließ das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Spielräume. Der Gesetzgeber räumte daraufhin dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der Frau im Falle der medizinischen Indikation (Gefahr für das Leben der Frau) oder auch der kriminologischen Indikation (Schwangerschaft nach Vergewaltigung) Vorrang vor dem Lebensschutz ein. Er griff auch den Aspekt des präventiven Lebensschutzes durch die Einführung der verpflichtenden Beratung auf – auch zum Schutz der Schwangeren davor, von Dritten zur Abtreibung gedrängt zu werden. Beraterinnen, die in diesem Kontext im Sinne des Gesetzgebers beraten, ziehen seither die Pfeile von allen Seiten auf sich – sowohl von denen, die die Beratungspflicht für einen Zumutung halten, als auch von denjenigen, die den Schein, der nach der Beratung ausgestellt wird, als „Lizenz zum Töten“ diffamieren.
Kompromisse beruhen auf der Fähigkeit, unauflösbare Spannungen zu ertragen. Sie haben die Schwäche, dass die Zustimmung zu ihnen oft nur eine geringe Halbwertszeit hat. Deswegen ver-pflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auch, „den rechtlichen Anspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben.“ Dreißig Jahre später scheint die Bundesregierung diesem Anspruch nicht mehr nachkommen zu wollen. Vielleicht setzt sie sogar darauf, dass es hierzulande gar nicht zu einer Polarisierung kommen wird, weil das allgemeine Bewusstsein für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes zurückgegangen ist. Wie auch immer: Für die Kirchen ist das alles bitter. Denn keine rhetorische Verbrämung wird von der Tatsache ablenken können, dass mit der Streichung von § 218 StGB dem ungeborenen Kind der Schutz seines Lebensrechtes und damit der Schutz seiner Würde entzogen wird.
 
 
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Aktuelles Heft

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

Erfurt, 26. April 2023

 

 

Grüne Landtagsfraktion mit konkreten Vorschlägen zur Saalebahn

Laura Wahl: Halbstunden-Saaletakt sichern

 

Laura Wahl, verkehrspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert zur aktuellen Stunde der SPD-Fraktion, die halbstündliche Anbindung auf der Saalebahn sicherzustellen und macht konkrete Vorschläge, welche Maßnahmen dafür von der Landesregierung ergriffen werden sollten:

„Spätestens ab der Baustellenphase im April 2024 müssen Nahverkehrstickets auch in den Fernverkehrszügen auf der Saalebahn gelten. Das sollte der erste Schritt sein, um dort schnelle Verbesserungen für Fahrgäste zu erreichen. Gleichzeitig erwarten wir, dass die Landesregierung die kommenden acht Monate bis zum Fahrplanwechsel nutzt, um weitere Verbesserungen auszuloten. Spätestens mit Ende der Bauarbeiten braucht es wieder den attraktiven Halbstundentakt im Saaletal.“

„Außerdem sollte aus unserer Sicht die Bestellung weiterer Ersatzzüge geprüft werden. Die bisher dafür vorgesehenen 1,2 Millionen Euro klingen zwar nach viel Geld. Doch das Land dürfte durch entfallende Nahverkehrszüge während der 14-monatigen Baustellenphase mehr Geld einsparen. Für den Flughafen wurde gerade wieder ein Millionenbetrag gefunden und auch eine ökonomisch sinnvolle Priorisierung von Straßenbauprojekten des Bundesverkehrswegeplans ist bisher nicht erfolgt. Wenn wir uns dies vergegenwärtigen, ist klar, dass finanzielle Spielräume für klimafreundlichen Verkehr möglich sein müssen“, betont die grüne Verkehrspolitikerin abschließend.

 

Zu Info:

Mündliche Anfrage „Reduzierung des Angebots des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf der Saalbahn“ von Laura Wahl, Drs. 7/7735, Fragestunde voraussichtlich Donnerstag Nachmittag, https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/92048/reduzierung_des_angebots_des_schienenpersonennahverkehrs_spnv_auf_der_saalbahn.pdf

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anika Schidda

Pressesprecherin

 

anika.schidda@gruene-thl.de

 


Pressemitteilung
Haushaltsausschuss reist nach Israel, in die Palästinensischen Gebiete und nach Jordanien

Eine Delegation des Haushaltsausschusses reist vom 30. April bis zum 5. Mai 2023 nach Israel, in die Palästinensischen Gebiete und nach Jordanien. Der Delegation unter Leitung von Claudia Raffelhüschen (FDP) gehören die Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD), Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) und Victor Perli (Die Linke) an.

Im Mittelpunkt der Reise steht das deutsche Engagement im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Nahen Osten. Auch will sich die Delegation ein Bild über die jüngsten politischen Entwicklungen in Israel und die politische wie gesellschaftliche Lage im Nahen Osten machen.

In Jerusalem wird die Delegation die Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem besuchen und dort einen Kranz niederlegen. Außerdem wird sie die Meerwasserentsalzungsanlage Ashkelon besichtigen – ein Thema von herausragender Bedeutung im gesamten Nahen Osten, denn aufgrund anhaltender Wasserknappheit sind sowohl Trinkwasser als auch Wasser für die Landwirtschaft immer knappere Güter.

Bei einem Gespräch mit dem palästinensischem Premierminister Muhammad Shtayyeh in Ramallah wird sich die Delegation über die Verwendung deutscher Entwicklungsgelder in den palästinensischen Gebieten informieren. In der Kleinstadt Salfit werden die Abgeordneten neben der durch die KfW geförderten Kläranlage auch eine über den Bildungskorb finanzierte Berufsschule besuchen. Außerdem besucht die Delegation die Al Quds Universität in Abu Dis, an welcher durch GIZ und KfW geförderte duale Studiengänge angeboten werden. Auf dem Programm steht zudem ein Besuch einer mit deutschen Entwicklungsgeldern finanzierten Schule nahe Ramallah, woran ein Treffen mit Bildungsminister Marwan Awartani anschließt.

Am Toten Meer wird die Delegation von GIZ, KfW und BGR über die Wassersituation in Jordanien informiert und es werden verschiedene mit deutschen Entwicklungsgeldern geförderte Projekte besucht, darunter eine Pumpstation und eine Dattelfarm im Jordantal sowie ein KfW-Vorhaben zur Wasserverlustreduktion. Hierzu trifft sich die Delegation auch mit der jordanischen Planungsministerin Zeina Toukan und dem Außenminister Ayman Safadi. Darüber hinaus soll die Flüchtlingssituation vor Ort ein Thema sein, weshalb unter anderem das Zaatari-Camp der UN besucht wird.
 


Deutscher Bundestag
Pressestelle

 Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik


Erfurt, 26. April 2023 - Nr. 074/2023

Im Jahr 2022 mehr Schwangerschaftsabbrüche in Thüringen

Im Jahr 2022 wurden in Thüringen 3 075 Schwangerschaften vorzeitig beendet. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik waren das 8,0 Prozent bzw. 229 Aborte mehr als im Vergleich zum Vorjahr. Deutschlandweit stieg die Zahl im Jahr 2022 mit insgesamt 103 927 Abbrüchen um 9,9 Prozent (9 331 Aborte) gegenüber dem Vorjahr.




Machen Sie mit bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023, jetzt für die Teilnahme anmelden!
https://statistik.thueringen.de/EVS/anmeldung


Herausgegeben vom Thüringer Landesamt für Statistik – Grundsatzfragen und Presse

 Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag

Erfurt, 25. April 2023

 

„Bilays Relativierungsversuche offenbaren tiefes Misstrauen gegenüber Polizei und Sicherheitsbehörden“

Die relativierenden Aussagen des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Sascha Bilay, zu Verletzungen von Polizisten im Einsatz und Angriffen auf Polizeibeamte kommentieren der CDU-Fraktionsvorsitzende, Mario Voigt, und der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raymond Walk, wie folgt:

Mario Voigt:

„Die linken Relativierungsversuche sind zutiefst irritierend. Die Ereignisse in der Silvesternacht haben gezeigt, wie wichtig Respekt und Anerkennung für unsere Einsatzkräfte sind. Herrn Bilays Äußerungen lassen jede Achtung vor der gefährlichen Arbeit der Polizei vermissen und ebnen so den Weg für weitere Eskalationen.“

 Raymond Walk:

„Fakt ist, dass die tätlichen Angriffe auf Polizisten zuletzt um 133 auf 444 Fälle angestiegen sind. Die Gewalt gegen Thüringer Polizisten erreicht damit einen traurigen Höchststand. Hier gibt es nichts zu relativieren.“

Felix Voigt
Pressesprecher


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