Freitag, 31. Dezember 2021

 Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz

31.12.2021

Ein Jahr großer Zumutungen

Bischof Bätzing predigt zum Jahresabschluss im Frankfurter Dom

„Singen heilt, gemeinsam singen stärkt im Glauben. Gott zu loben ist unsere vornehmste Aufgabe, auch an diesem Silvesterabend 2021.“ Mit diesen Worten hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, dankbar auf das zu Ende gehende und auf das kommende Jahr geschaut. In seiner Predigt zum Jahresabschluss heute (31. Dezember 2021) im Frankfurter Bartholomäus-Dom, hob er das bekannte Kirchenlied „Großer Gott wir loben dich“ hervor, das Angela Merkel beim Großen Zapfenstreich als eines von drei Liedern auswählte. Tagelang sei über die Liedauswahl der langjährigen Kanzlerin diskutiert worden und scheinbar habe sie, die Frau, die alles Persönliche von den Pflichten ihres hohen Amtes distanziert habe, doch einen Blick in ihr Gemüt zugelassen. „Das Kirchenlied wählte sie vermutlich aus Respekt vor der familiären Herkunft aus einer evangelischen Pfarrersfamilie; doch es war noch mehr: ‚In einer Welt, hinter der Gott unsichtbar geworden ist, dankte sie ihm zum Abschied ganz unbefangen‘“, sagte Bischof Bätzing Das Kirchenlied sei augenblicklich in aller Munde gewesen. Traditionell begleite es viele festliche Gelegenheiten und es gebe Situationen, wie den Jahresabschlussgottesdienst, da fehle etwas, wenn es nicht gesungen würde.

 Mit dem Lob verbindet sich in der Liturgie auch der Dank. „Auch dieses Jahr 2021 mit all seiner Beschwer, mit der Dramatik einer weltweiten Pandemie, mit Kriegen, Flucht und Vertreibung, Naturkatastrophen und Hungersnöten – es war nicht nur ein Jahr großer Zumutungen, wir haben persönlich und im Miteinander manch Gutes erfahren. Wohltaten, für die es uns heute Abend drängt, Gott zu danken. Dagegen spricht nicht, wenn einem dabei Tränen der Sorge und Trauer in die Augen schießen“, so der Bischof. Das Lob Gottes sei jedoch kein Jubel, der haarscharf an der Kante harter Lebensumstände und Glaubensnöte der Menschen vorbeigehe. „Wer Gott lobt und preist, der soll es aufrichtig tun. Gott braucht keinen Überschwang, er liebt die Übertreibung nicht. Er kennt ja die Tiefen unseres Herzens und auch seine Untiefen. Er will wahrhaftig gelobt sein. Das Te Deum hält diesem Anspruch stand.“ Das Te Deum ist ein frühchristlicher Hymnus, der die Schöpfung würdigt und Jesus Christus preist.

 Schon immer hätten Lieder und Hymnen Menschen im innersten berührt. „Lieder sind Antworten des ganzen Menschen mit Geist, Verstand, Herz und Sinnen auf die Entdeckung der Wunder, die Gott um unseretwillen wirkt. Hymnen erklären nicht, sie belehren nicht, sie preisen Gott und halten seine Größe für uns aus und offen“, betonte Bischof Bätzing. Hymnen seien bergende Räume, in denen sich leben und atmen lasse. „Ganzheitlich beten mit Leib und Seele, sich in das Lob Gottes versenken mit offenen Händen, ausgestreckten Armen, kniend, tanzend. Das ist wieder sehr beliebt und war in der frühen Kirche gute Tradition“, so Bischof Bätzing. Allerdings gebe es auch Gefahren und es brauche aufmerksame Begleitung. Ektase und Emphase bräuchten im Intellekt, der nach Vernünftigkeit und Einsicht suche, ein Gegengewicht. Der christliche Glaube sei vernünftig. Man sollte sich nicht hinreißen lassen von erster Begeisterung und überschäumenden Gefühlen, denn dies trage oft nicht lange. Darum orientierten sich Hymnen oft an biblischen Texten. Sie seien kurz und prägnant, schweiften nicht ab, seien leicht auswendig zu lernen und daher lebenstauglich.

 Hinweis:

Die Predigt von Bischof Bätzing zum Jahresabschluss finden Sie als pdf-Datei im Anhang sowie nach Ablauf der Sperrfrist unter www.dbk.de.

 

Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen des Bistums Limburg und der Deutschen Bischofskonferenz zeitgleich verschickt. Mehrfachzusendungen bitten wir zu entschuldigen.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 69 Mitglieder (Stand: Dezember 2021) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

 

 

 PRESSEMITTEILUNG                                                          

Erfurt, Dezember 2021

Thema: Immobilien


Immobilien schenken – aber richtig!


In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine individuelle Beratung und Gestaltung bietet der Notar.



Weshalb Immobilien schon zu Lebzeiten schenken?
Innerhalb von Familien werden Immobilien häufig nicht erst mit dem Tod übertragen, sondern schon zu Lebzeiten verschenkt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Teils geht es schlicht um eine möglichst frühzeitige Absicherung des Erwerbers, insbesondere von Kindern oder Ehegatten. Ebenso kann die Nutzung von steuerlichen Freibeträgen oder die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen naher Angehöriger im Vordergrund stehen. Oder es soll vermieden werden, dass Dritte bei künftiger Bedürftigkeit des Schenkers auf die Immobilie zugreifen können, etwa Gläubiger oder Sozialhilfeträger.

„Frühzeitige Vermögensübertragungen können unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten Sinn ergeben. So können etwa Freibeträge bei der Schenkungsteuer nach aktueller Gesetzeslage alle zehn Jahre ausgeschöpft werden. Ebenso sind Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten auf Pflichtteilsergänzung nach Ablauf von zehn Jahren in bestimmten Fällen ausgeschlossen“, erklärt Eric Rauschenbach, Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen.

Den Notar rechtzeitig einbinden

Soll eine Immobilie verschenkt werden, ist es ratsam, frühzeitig einen Notar einzubinden, der alle Beteiligten unabhängig und fachkundig berät. Er wird auf Risiken hinweisen und Gestaltungsmöglichkeiten zu ihrer Vermeidung vorschlagen.

„Wichtig ist insbesondere, dass der Schenker ausreichend abgesichert ist, jedenfalls wenn er die Immobilie weiterhin nutzen will. Dies kann etwa durch Eintragung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts erfolgen“, informiert Rauschenbach. Sind Geschwister des Beschenkten involviert, kann die Zahlung eines Gleichstellungsgeldes oder ein gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht angezeigt sein. Rauschenbach führt weiter aus: „Von juristischen Laien wird häufig nicht bedacht, dass Situationen eintreten können, in denen der Schenker das Recht haben sollte, seine Schenkung zurückzufordern. Etwa wenn die Immobilie ohne Zustimmung des Schenkers veräußert wird, der Beschenkte wider Erwarten vor dem Schenker verstirbt oder eine zwischen dem Beschenkten und dem Schenker bestehende Ehe geschieden wird. Auch dazu berät der Notar unparteiisch und schlägt eine passende und rechtssichere Gestaltung vor.“

Steuerliche Aspekte bedenken

Die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige von Schenkungen an das Finanzamt wird vom Notar direkt miterledigt. Auch sonst spielen steuerliche Aspekte bei Immobilienschenkungen in vielen Fällen eine große Rolle, wenngleich sie nicht die einzigen Motive für eine Schenkung sein sollten. Der Notar berät in Steuerfragen zwar nicht, kann aber gleichwohl etwaige Vorschläge von Steuerberatern in der notariellen Urkunde rechtlich umsetzen. „Über die allgemeinen Freibeträge hinaus gibt es beispielsweise besondere Steuerbefreiungen für Ehegatten, etwa bei der Übertragung des selbstgenutzten Familienheims oder wenn ein Zugewinnausgleichsanspruch ausgeglichen wird. Zudem mindern vorbehaltene Rechte, etwa ein Nießbrauch, den jeweiligen steuerlichen Schenkungswert. Auch durch die Verteilung einer Schenkung zum Beispiel auf Kinder und Enkel besteht steuerliches Gestaltungspotenzial“, erklärt Rauschenbach. Notar und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand, um die bestmögliche Gestaltung für den Mandanten zu erreichen.



Über die Notarkammer Thüringen
Die Notarkammer Thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Gesamtheit der in ihr zusammengeschlossenen Notare im Freistaat Thüringen. Sie hat derzeit 68 Mitglieder, darunter 23 Notarinnen. Die Notarkammer Thüringen fördert die Pflege des Notariatsrechts und notarspezifischer Rechtsgebiete. Die Beratung und Belehrung der Notare in dienst- und standesrechtlichen Fragen gehören ebenso zu den Aufgaben der Notarkammer Thüringen wie Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Rechtsgebieten mit notariellem Bezug. Die Notarkammer Thüringen unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit. Außerdem ist sie für die Fortbildung der Notare und die Ausbildung des notariellen Nachwuchses verantwortlich.
Notarinnen und Notare in Thüringen sind im Suchdienst der Notarkammer unter: www.notarkammer-thueringen.de zu finden.



Ansprechpartner für Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Karen Arnold, M.A.
Text & Konzept

Telefon: +49 (0) 178.66 10 571
E-Mail: presse@karenarnold.de
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im Auftrag der

Notarkammer Thüringen

Regierungsstraße 28
99084 Erfurt

Fon: +49 (0) 361.55 504-0
Fax: +49 (0) 361.55 504-44
E-Mail: info@notarkammer-thueringen.de
Web: www.notarkammer-thueringen.de

Präsident: Notar Peter Janecek
Vizepräsident: Notar Eckart Maaß
Geschäftsführer: Notarassessor Eric Rauschenbach

 

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Fokus Mittel- und Südosteuropa
DW Newsletter
31.12.2021 | 14:00 UTC
 
Corona, Rechtsstaatlichkeit und Migration waren die drei prägenden Dauer-Themen unserer Berichterstattung aus und über Mittel- und Südosteuropa 2021.

Fast zwei Jahre schon hält uns die Pandemie fest im Griff. Das Auf und Ab der Infektionszahlen, die dramatische medizinische Versorgungslage sowie die zahlreichen Einschränkungen zwischen Lockdown und Reisewarnungen haben wir für Sie mit Nahaufnahmen unserer Korrespondentinnen und Korrespondenten aus unseren Zielgebieten begleitet. Das Thema wird uns leider auch 2022 beschäftigen und die Entwicklungen in der Region prägen.
 
Doch nicht nur beim Pandemie-Management gibt es in Europa ungelöste Probleme. Vor allem beim Ringen um die Rechtsstaatlichkeit in Ländern wie Polen und Ungarn ist die EU wenig vorangekommen, obwohl der Rechtsstaatsmechanismus Machthaber empfindlich treffen kann, die die EU-Regularien missachten. Immerhin gab es in den letzten Monaten in einigen Ländern erfreuliche Entwicklungen, die dem Trend wachsenden Populismus' in Europa zuwiderlaufen: Die neuen Regierungen in Bulgarien und Tschechien wollen mit Korruption und Willkür aufräumen und den Rechtsstaat stärken. Wir werden diese Prozesse kritisch begleiten und Sie auf dem Laufenden halten. 
 
Auch das dritte große Schwerpunktthema des zu Ende gehenden Jahres wird uns sicher auch 2022 verfolgen: Die Migration nach und über Mittel- und Südosteuropa mit allen ihren Facetten. In den letzten Monaten hielt uns vor allem das vom Regime in Belarus provozierte Flüchtlingsdrama an den Grenzen zu Polen und den baltischen Staaten in Atem. Doch auch im Süden unseres Kontinents bleibt die Lage prekär und der Andrang von Menschen groß, die sich ein besseres und sicheres Leben in Europa erhoffen. Wir werden Sie auch weiterhin mit Analysen, Reportagen und Experten-Interviews über die Suche nach Lösungen informieren.
 
Auch wenn die EU-Mitgliedsstaaten angesichts der genannten Herausforderungen inkohärent agieren, bleibt zu hoffen, dass der Schulterschluss innerhalb der NATO Bestand hat, falls die Eskalation in der Ukraine-Krise anhält. Auch dieses Thema mit seinen vielfältigen Implikationen besonders in den Staaten der Nachbarschaft werden wir auch im nächsten Jahr mit aktueller und analytischer Berichterstattung begleiten. 
 
Aus dem Newsletter dieser Woche empfehle ich Ihnen im Kontext der genannten europäischen Dauerbrenner eine Analyse von Barbara Wesel über die drohende Ost-West-Spaltung der EU. Zwei besondere Recherchen beschäftigen sich mit der Aufarbeitung historischer Schuld. Dimitra Kyranoudi und Florian Schmitz nehmen eine Ausstellung über die NS-Verbrechen in Griechenland zum Anlass einer Bestandsaufnahme der Geschichtsaufarbeitung. Und unsere Kollegin Katarzyna Domagala-Pereira hat aus Anlass des 40jährigen Jahrestags der Erschießung polnischer Bergarbeiter im Bergwerk Wujek recherchiert. Sie fand heraus, dass einer der Mittäter heute in Deutschland lebt und fragt, warum er nicht an Polen ausgeliefert wird.
 
Wir hoffen, dass Sie unseren Newsletter in diesem Jahr als bereichernd wahrgenommen haben und freuen uns, wenn Sie uns weiterhin mit Interesse und Feedback begleiten.
 
Wir wünschen Ihnen einen glücklichen Start in das Neue Jahr, das hoffentlich von positiven Entwicklungen für Sie persönlich und für unser gemeinsames Interessengebiet Mittel- und Südosteuropa geprägt sein wird.

Adelheid Feilcke 

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31.12.2021 | 08:30 UTC
 
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