Montag, 27. Dezember 2021

 Mehr Geld durch Tarifvertrag im Kreis Nordhausen

Wenn das „T-Wort“ das Portemonnaie
um gut 800 Euro dicker macht

Gewerkschaft NGG: Ampel soll Tarifbindung stärken

Tarif bringt Einkommensvorteil: Beschäftigte, die im Kreis Nordhausen nach Tarifvertrag arbeiten, verdienen im Monat durchschnittlich gut 800 Euro mehr als ihre Kollegen in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen. Die NGG-Region Thüringen beruft sich hierbei auf eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Danach liegt das tarifliche Monatseinkommen in Thüringen aktuell bei 3.360 Euro - ohne Tarif sind es lediglich 2.550 Euro.

„In wirtschaftlich unsicheren Zeiten werden die Vorteile von Tarifverträgen besonders deutlich. Sie bieten häufig auch einen besseren Schutz vor Kündigungen oder regeln die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes“, sagt NGG-Regionalchef Jens Löbel. Hinzu komme der Einfluss von Betriebsräten: In Branchen wie der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk kümmerten sich die Arbeitnehmervertreter etwa um den Schutz vor Corona-Infektionen im Job – und sorgten dafür, dass Auftragsspitzen oder -rückgänge nicht zulasten der Beschäftigten gingen. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Lebensmittel- und Gastgewerbe im Landkreis Nordhausen aktuell rund 1.200 Menschen.

Mit Sorge betrachtet die NGG jedoch, dass immer mehr Unternehmen einen Bogen um Tarif-Standards machten. Laut Böckler-Stiftung galt zuletzt nur noch für 44 Prozent aller thüringischen Beschäftigten ein Tarifvertrag. Im Jahr 2003 waren es noch 56 Prozent. Die Politik dürfe der Tarifflucht nicht länger tatenlos zusehen, fordert Gewerkschafter Löbel: „Es ist gut, dass sich die Ampel-Koalition vorgenommen hat, die Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Den Ankündigungen müssen nun aber auch Taten folgen.“

So müssten die Rechte von Betriebsräten etwa bei den Themen Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung und damit Arbeitsbelastung sowie Weiterbildung erweitert werden. Außerdem könnten Tarifverträge über sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für ganze Wirtschaftszweige verpflichtend gemacht werden. „Dies würde gerade Beschäftigten in kleinen Betrieben wie Gaststätten, Pensionen und Bäckereien zugutekommen“, so Löbel weiter.

Wir danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Darüber hinaus lassen wir Ihnen auch noch ein Foto zukommen, das Sie im Zusammenhang mit dem Thema dieser Pressemitteilung frei verwenden können.

Ihre

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Thüringen

Jens Löbel
Geschäftsführer 

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