Mehr Geld durch Tarifvertrag im Kreis Nordhausen
Wenn das „T-Wort“ das Portemonnaie
um gut 800 Euro dicker macht
Gewerkschaft NGG: Ampel soll Tarifbindung stärken
Tarif
bringt Einkommensvorteil: Beschäftigte, die im Kreis Nordhausen nach
Tarifvertrag arbeiten, verdienen im Monat durchschnittlich gut 800 Euro
mehr als ihre Kollegen in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Darauf hat
die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen. Die NGG-Region
Thüringen beruft sich hierbei auf eine aktuelle Studie der
Hans-Böckler-Stiftung. Danach liegt das tarifliche Monatseinkommen in
Thüringen aktuell bei 3.360 Euro - ohne Tarif sind es lediglich
2.550 Euro.
„In wirtschaftlich unsicheren Zeiten werden die
Vorteile von Tarifverträgen besonders deutlich. Sie bieten häufig auch
einen besseren Schutz vor Kündigungen oder regeln die Aufstockung des
Kurzarbeitergeldes“, sagt NGG-Regionalchef Jens Löbel. Hinzu komme der
Einfluss von Betriebsräten: In Branchen wie der Ernährungsindustrie oder
dem Bäckerhandwerk kümmerten sich die Arbeitnehmervertreter etwa um den
Schutz vor Corona-Infektionen im Job – und sorgten dafür, dass
Auftragsspitzen oder -rückgänge nicht zulasten der Beschäftigten gingen.
Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Lebensmittel- und
Gastgewerbe im Landkreis Nordhausen aktuell rund 1.200 Menschen.
Mit
Sorge betrachtet die NGG jedoch, dass immer mehr Unternehmen einen
Bogen um Tarif-Standards machten. Laut Böckler-Stiftung galt zuletzt nur
noch für 44 Prozent aller thüringischen Beschäftigten ein Tarifvertrag.
Im Jahr 2003 waren es noch 56 Prozent. Die Politik dürfe der
Tarifflucht nicht länger tatenlos zusehen, fordert Gewerkschafter Löbel:
„Es ist gut, dass sich die Ampel-Koalition vorgenommen hat, die
Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Den Ankündigungen müssen nun aber auch
Taten folgen.“
So müssten die Rechte von Betriebsräten etwa bei
den Themen Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung und damit
Arbeitsbelastung sowie Weiterbildung erweitert werden. Außerdem könnten
Tarifverträge über sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für
ganze Wirtschaftszweige verpflichtend gemacht werden. „Dies würde gerade
Beschäftigten in kleinen Betrieben wie Gaststätten, Pensionen und
Bäckereien zugutekommen“, so Löbel weiter.
Wir
danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus lassen wir Ihnen auch noch ein Foto zukommen, das Sie im
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können.
Ihre
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Thüringen
Jens Löbel
Geschäftsführer
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