Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 091
Veröffentlicht am 22.12.2021
Gute-KiTa-Bericht zeigt positive Entwicklungen bei Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung
Zweiter Monitoringbericht liefert Erkenntnisse, wie sich die
Kinderbetreuung in Deutschland durch das Gute-KiTa-Gesetz
weiterentwickelt hat
Das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute den zweiten
Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz veröffentlicht. Der Bericht
zeigt: In vielen Bereichen hat sich die Qualität in Kitas und
Kindertagespflege in Deutschland verbessert, zum Beispiel beim
Personalschlüssel, den Rahmenbedingungen für Leitungskräfte oder der
Fachkräftegewinnung. Außerdem profitieren immer mehr Familien von
kostenfreien Kitaplätzen. Unterschiede zwischen den Bundesländern
bestehen aber weiterhin.
Seit dem Frühjahr
2020 arbeiten Fachkräfte in Kitas und Kindertagespflege unter
Pandemiebedingungen. Trotz der Einschränkungen konnten die meisten
Maßnahmen im Gute-KiTa-Gesetz wie geplant umgesetzt werden. Den Ländern,
die coronabedingt nicht alle Mittel einsetzen konnten, werden diese für
die folgenden Jahre gutgeschrieben.
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel:
„Wir wollen, dass jedes Kind gute Chancen auf Bildung und Teilhabe hat –
und zwar von Anfang an und überall im Land. Dafür werde ich mich
einsetzen und eng mit den Ländern zusammenarbeiten. Das Gute-KiTa-Gesetz
war ein erster zentraler Schritt: Es gibt jetzt mehr kostenfreie
Kita-Plätze und bessere Personalschlüssel. Der heutige Bericht zeigt,
dass die Maßnahmen wirken.
Leider
unterscheidet sich die Qualität der Betreuungsangebote zum Teil aber
noch stark zwischen den Regionen. Hier setzen wir an: Wir werden das
Gute-KiTa-Gesetz dahingehend weiterentwickeln und nach 2022 fortführen.
In dieser Legislaturperiode werden wir außerdem gemeinsam mit den
Ländern ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit gültigen
Standards auf den Weg bringen.“
Das sind die zentralen Ergebnisse des zweiten Gute-KiTa-Berichtes:
Bundesweit
sank im Jahr 2020 die Zahl der Kinder pro pädagogischer Fachkraft im
Vergleich zum Vorjahr um 0,1 in einigen Ländern sogar um bis zu 0,4. Der
Personalschlüssel verbesserte sich vor allem in den Ländern, die dafür
Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz investiert haben.
Im
Jahr 2020 nahm die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften an
Fahrt auf: Die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger im
Schuljahr 2019/20 stieg um rund 3.100 und die Zahl der pädagogisch
Tätigen um 28.000. Unterstützt wurde die Entwicklung durch das
Gute-KiTa-Gesetz, mit dem 1.100 praxisintegrierte Ausbildungsplätze
geschaffen und für 1.600 Auszubildende die Praxisanleitung in der Kita
verbessert werden konnte.
Deutschlandweit
stieg 2020 der Anteil der Kitas, in denen Leitungsaufgaben vertraglich
definiert sind, im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 92
Prozent. Etwa 7.000 Kita-Leiterinnen und Kita-Leiter profitierten hier
auch von Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes, z. B. durch mehr Zeit für
Leitungsaufgaben.
Es gab deutliche
Fortschritte bei der Entlastung von Familien bei den Gebühren. Aus der
jährlichen Elternbefragung zum Monitoring geht hervor: 2020 nutzte ein
Drittel der Familien einen kostenfreien Betreuungsplatz bzw. war von den
Beiträgen befreit. Das traf 2019 nur auf etwa ein Viertel der Familien
zu.
Trotz vielfältiger positiver
Entwicklungen bestehen allerdings weiterhin zum Teil große Unterschiede
zwischen den Ländern. So betreute 2020 eine Fachkraft in
Baden-Württemberg im Schnitt 2,9 Kinder unter drei Jahren, in
Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 5,6 Kinder. Und während Eltern
in einigen Ländern gar keine oder nur sehr geringe Elternbeitrage zahlen
müssen, werden in anderen Ländern mehr als 300 Euro für einen
Ganztagsplatz für Kinder unter drei Jahren fällig.
Mit
dem Gute-KiTa-Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist,
werden die Bundesländer bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund
dabei unterstützt, die Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung zu
verbessern.
Die Länder haben anhand ihrer
Bedarfe entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln
konkret umsetzen. Wählen konnten sie aus zehn Handlungsfeldern für mehr
Qualität sowie Maßnahmen, um Eltern von Gebühren zu entlasten. In
jährlichen datenbasierten Monitoringberichten werden die Umsetzung des
Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern und die Entwicklung der Qualität und
Teilhabe in der Kinderbetreuung untersucht.
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