CDU-Fraktion will Thüringer Schulgesetz modernisieren
Voigt: „Förderschul-Entscheidung muss zurück in die Hände der Eltern“
Erfurt - Die CDU-Landtagsfraktion hat heute den Entwurf für eine Neufassung des Thüringer Schulgesetzes vorgestellt. Damit sollen Fehlentwicklungen korrigiert werden, die im Zuge der jüngsten Novelle aufgetreten waren. Die Zielrichtung
der Gesetzesinitiative umreißt der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt wie folgt: „Wir wollen das Thüringer Schulgesetz modernisieren. Kein Kind darf abgeschrieben oder zurückgelassen werden. Familien und Kinder müssen wieder in den Mittelpunkt der Thüringer
Bildungspolitik rücken.“ Der bildungspolitische Sprecher der Union im Landtag, Christian Tischner, macht die aktuelle Problemlage deutlich: „Das rot-rot-grüne Schulgesetz hat dazu geführt, dass Eltern von Kindern mit Förderbedarf kaum noch eine Wahl haben,
auf welche Schulart sie ihr Kind schicken. Die Vorgaben macht das Schulamt. Wir wollen die Eltern bei der Schulwahl stärken. Die Eltern sollen wieder selbst entscheiden dürfen, welche Förderung für ihr Kind die richtige ist.“
Parallel dazu will die CDU-Fraktion die Abschaffung der Versetzungsentscheidung nach der zweiten, dritten, fünften und siebten Klasse rückgängig machen. „Das automatische Aufrücken aller Schüler in die nächste Klassenstufe nimmt Schülern
die Chance, Lernrückstände aufzuholen. Wir wollen verhindern, dass einmal entstandene Wissenslücken einfach von Klasse zu Klasse durchgereicht werden“, sagte Voigt. „Thüringen war in Sachen Bildung einmal Spitze. Momentan produzieren wir Bildungsverlierer.
Wir wollen, dass jedes Kind in Thüringen ein Bildungsgewinner ist“, verwies Voigt auf die deutlich gestiegene Zahl von Jugendlichen, die ohne Abschluss von der Schule gehen.
Christian Tischner macht auf die zahlreichen Probleme aufmerksam, die entstehen, wenn Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Schulen unterrichtet werden, denen das Personal für eine entsprechende Beschulung fehlt. „Die Realität
an vielen Schulen ist leider die, dass nicht angemessen unterrichteten Inklusionsschülern die Lernerfolge verwehrt bleiben, während der Rest der Klasse nicht so gut vorankommt, wie er eigentlich könnte. Solange den Schulen die Sonderpädagogen fehlen, die eine
individuelle Beschulung ermöglichen, bleibt die Inklusion ein hehres Ziel, das im Schulalltag oft nicht erreicht wird“, sagte Tischer. „Inklusion darf nicht zum Selbstzweck werden und Inklusionserfolge können nicht vom Schulamt zwangsverordnet werden. Eltern
und Lehrer gemeinsam können in der Regel am besten einschätzen, wo ein Kind am besten aufgehoben ist. Wir wollen eine gelingende Inklusion, die keinen zurücklässt oder überfordert.“ Das rot-rot-grüne Schulgesetz mache die Förderschulen zu Schulen ohne Schüler.
„Das wollen wir verhindern. Denn viele Schüler finden nur an den Förderschulen ein Lernumfeld, dass sie optimal fördert“, so der CDU-Bildungspolitiker.
Mit Blick auf die Debatte ums Sitzenbleiben verwies Tischner auf die Statistik der Schulabbrecher: Während im Schuljahr 2013/14 nur 1118 Schüler keinen Abschluss schafften, waren es 2018/19, also noch vor Corona, 1627 Schüler. Das entspricht
einem Aufwuchs von 30 Prozent. „Die Abschaffung der Versetzungsentscheidung in mehreren Klassenstufen ist ein wesentlicher Grund, warum diese Zahlen steigen. Wir sind überzeugt: Die Thüringer Schulen müssen ein Mittel an die Hand bekommen gegen verschleppte
und versteckte Lernlücken. Deshalb wollen wir die Versetzungsentscheidung wieder einführen – von der 2. Klasse bis zum Schulabschluss.“ Die aktuellen Sonderregeln zur Aussetzung von Versetzungsentscheidungen für die Corona-Jahrgänge wolle die CDU nicht antasten;
diese seien richtig, auch wenn sie die teils unentdeckten Bildungsdefizite noch einmal verschärft hätten, so Tischner. „Aber, wenn wir die Pandemie hoffentlich irgendwann hinter uns gelassen haben und wieder vollumfänglich normales Lernen möglich ist, müssen
wir dieses Problem angehen. Dafür müssen wir jetzt den Grundstein legen.“
Felix Voigt
Pressesprecher
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