Freitag, 24. Januar 2014

Arbeitgeberpräsident Kramer: Angekündigte Arbeitsniederlegung der Gewerkschaft der Flugsicherung rechtswidrig


Berlin, 24. Januar 2014. Zu der für den 29. Januar 2014 angekündigten Arbeitsniederlegung der in der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) organisierten Fluglotsen erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:

Ich begrüße sehr, dass die Deutsche Flugsicherung und die Lufthansa bei den Arbeitsgerichten Klage gegen die geplante Arbeitsniederlegung durch die Gewerkschaft der Flugsicherung erhoben haben. Die GdF plant einen politischen Streik, der nach deutschem Recht unzulässig ist.

Ziel von Tarifverhandlungen und möglichen Streiks ist im deutschen Recht die Regelung von Arbeitsbeziehungen, zum Beispiel von Arbeitszeit und Entgelt. Dafür garantiert das Grundgesetz die Koalitionsfreiheit. Die GdF will aber Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Das ist unzulässig. Arbeitgeber erlassen und verändern keine Gesetze.

Mit ihrem politisch motivierten Aufruf zur Arbeitsniederlegung untergräbt die GdF die Akzeptanz von Tarifverträgen. Das sollte durch die Arbeitsgerichte verhindert werden.

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