Dienstag, 2. Juni 2015

BMFSFJ zum Thema Kinder und Jugend

"Institutionen übernehmen Verantwortung"

Manuela Schwesig begrüßt neue Beteiligungen am "Ergänzenden Hilfesystem für
Betroffene sexuellen Missbrauchs"


Am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs im
institutionellen Bereich beteiligen sich ab sofort auch der Deutsche Olympische
Sportbund, die Caritas und das Deutsche Rote Kreuz. Zudem hat als erstes
Bundesland die Freie und Hansestadt Hamburg eine entsprechende Vereinbarung mit
dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
unterzeichnet. Vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen den jeweiligen
Institutionen, dem BMFSFJ, Vertreter/innen der Betroffenen sowie dem Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sprach heute (Dienstag) in Berlin von
erfreulichen Signalen: "Mir ist es wichtig, dass den Betroffenen sexuellen
Missbrauchs schnell und unbürokratisch Hilfen gewährt werden können, um ihre
Leiden zu mildern. Daher begrüße ich sehr, dass durch den Abschluss weiterer
Vereinbarungen Verantwortung für Bereiche übernommen wird, in denen es zu
sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gekommen ist."

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) übernimmt gesamtgesellschaftliche
Verantwortung für den Bereich des Sports und wird sich mit einem Budget von
100.000 Euro beteiligen. Auch die Caritas als zweite kirchliche
Wohlfahrtsorganisation sowie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) haben in den letzten
Wochen entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Mit der Deutschen
Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche Deutschlands, der Diakonie sowie der
Deutschen Ordensobernkonferenz bestehen bereits vergleichbare Vereinbarungen.

Als erstes Bundesland geht die Freie und Hansestadt Hamburg mit gutem Beispiel
voran. Weitere Länder haben die Bereitschaft signalisiert, sich ebenfalls am EHS
zu beteiligen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Ich appelliere an alle
Länder, dem Beispiel Hamburgs zu folgen und ihrer Verantwortung gerecht zu
werden, damit den Betroffenen sexuellen Missbrauchs flächendeckend in diesem
Rahmen geholfen werden kann."

Die Betroffenenvertretung des Fonds Sexueller Missbrauch erklärt: "Wir betrachten
das Ergänzende Hilfesystem im familiären und institutionellen Bereich als Erfolg.
Es ist gut geeignet, Missbrauchsopfern, die im Regelsystem die erforderliche
Unterstützung nicht erhalten, zu helfen."

Der von der Bundesregierung im März 2010 eingesetzte Runde Tisch "Sexueller
Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und
öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" (RTKM) hatte in seinem
Abschlussbericht vom 30. November 2011 die Einrichtung eines Ergänzenden
Hilfesystems (EHS) empfohlen. Das Angebot richtet sich an diejenigen, die in
ihrer Kindheit oder Jugend sexuell missbraucht wurden und noch heute unter den
Folgen leiden.

Der Bund hat in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tischs als ersten Teil des
Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt bereits zum 1. Mai 2013
den "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" (FSM) errichtet, an dem
sich die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.

Der Bund stellt die Organisationstrukturen des FSM auch für Anträge, die den
institutionellen Bereich betreffen, zur Verfügung. Die Antragstellung auf
Hilfeleistungen im institutionellen Bereich ist dadurch bereits seit dem 1. Mai
2013 möglich.

Betroffene von sexuellem Missbrauch können über die Geschäftsstelle des FSM in
Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen die Übernahme
von Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.

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