Adressbuchschwindel:
Vorsicht Falle!
|
Die
IHK warnt aus gegebenem Anlass vor dubiosen Anbietern von
Branchenverzeichnissen, Online-Registern und ähnlichen
Publikationen: Gegenwärtig werden wieder in großem Stil
behördlich anmutende Formulare an Gewerbetreibende verschickt.
Die Empfänger sollen so dazu gebracht werden, die Formulare ohne
genaue Prüfung zu unterschreiben. Zur Überraschung der
Betroffenen folgen dann Zahlungsaufforderungen für einen
(angeblich) geschlossenen Vertrag. Leider ist diese Masche seit
Jahren erfolgreich.
Durch
die offiziell wirkende Formulargestaltung und entsprechende
Formulierungen sollen die Unternehmen bewusst getäuscht werden.
Dabei wird zum Beispiel zur Überprüfung der „Richtigkeit der
Daten“ und gegebenenfalls zur Korrektur aufgefordert. In
Wahrheit verbirgt sich im „Kleingedruckten“ regelmäßig ein
kostenpflichtiges Vertragsangebot eines privaten
Dienstleistungsunternehmens.
„Es
ist zu empfehlen, bei solchen Schreiben grundsätzlich
misstrauisch zu sein und sie sehr sorgfältig zu prüfen. Leisten
Sie keinesfalls voreilig Unterschriften!“, erklärt Udo
Rockmann, Leiter des Regionalen Service-Centers Nordhausen der IHK
Erfurt.
Udo
Rockmann
Leiter
Regionales Service-Center
|
Montag, 22. Juni 2015
IHK-Info:
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen