Zum Start des neuen ElterngeldPlus
spricht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit Müttern und Vätern
über verbesserte Möglichkeiten der Vereinbarkeit
Los geht's mit dem neuen ElterngeldPlus - alle Eltern, deren
Kinder ab morgen (1.Juli 2015) geboren werden, können die bereits zu
Jahresbeginn in Kraft getretenen Regelungen in Anspruch nehmen. Mit dem
neuen Elterngeld wird sich künftig der frühe Wiedereinstieg in Teilzeit
mehr lohnen. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf
wird mit einem Partnerschaftsbonus unterstützt und die
Elternzeitregelungen werden flexibler, so dass es künftig leichter wird,
auch zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. zur Einschulung des Kindes, in
Elternzeit zu gehen.
"Das ElterngeldPlus
unterstützt Väter und Mütter, die gemeinsam für ihre Familie da sein
möchten und trotzdem berufstätig sein wollen", fasste die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig die neuen Regelungen bei einem Auftakt-Treffen zum ElterngeldPlus mit Müttern und Vätern in Berlin zusammen.
Untersuchungen
haben gezeigt: Mehr als 90 Prozent der Menschen zwischen 20 und 39
Jahren sind der Meinung, dass sich beide Elternteile um die
Kinderbetreuung kümmern sollten. 81 Prozent finden, beide Partner
sollten für das Einkommen verantwortlich sein.
"Immer
mehr Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von
Familie und Beruf. Und ein Drittel der Väter nimmt sich inzwischen mit
dem Elterngeld eine Auszeit vom Job, um für die Familie da zu sein. Das
ElterngeldPlus ist eine gute Grundlage für mehr Partnerschaftlichkeit in
Familie und Beruf und ist ein wichtiger Schritt in Richtung
Familienarbeitszeit", so Schwesig weiter.
Elterngeld und ElterngeldPlus
Das
bisherige Elterngeld wurde für maximal 14 Monate nach der Geburt des
Kindes gezahlt. Sind Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit
beruflich wieder eingestiegen, haben sie dadurch einen Teil ihres
Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus:
Nun ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich das
ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu
zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Mit dem ElterngeldPlus
wird zugleich ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Dieser Bonus besteht
aus vier zusätzlichen Elterngeld Plus Monaten je Elternteil. Anspruch
auf den Partnerschaftsbonus haben Elternpaare, die sich in vier
aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam um das Kind kümmern und beide
zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Der
Partnerschaftsbonus soll es Eltern erleichtern, in einer frühen Phase
der Elternschaft in die partnerschaftliche Arbeitsteilung
hineinzufinden.
Außerdem können künftig 24 statt
bisher 12 Monate nicht genutzter Elternzeit ohne Zustimmung des
Arbeitgebers im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des
Kindes beansprucht werden. Nach bisheriger Rechtslage konnten nur 12
Monate nach vorheriger Zustimmung des Arbeitsgebers übertragen werden.
Die Regelungen zum bisherigen Elterngeld bestehen im Wesentlichen parallel fort.
Weitere Informationen zum ElterngeldPlus: http://www.elterngeld-plus.de/ oder zum Elterngeldrechner: http://www.familien-wegweiser.de/.
Mitteilung des BMFSFJ am 30.06.2015
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