Mittwoch, 24. Juni 2015

Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) rechtzeitig einreichen

Viele Jugendliche starten nach den Ferien ins Berufsleben. Doch manchmal reicht das Lehrlingsentgelt nicht, um den Lebensunterhalt fernab der Heimat zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen. Wichtig: Der Antrag sollte unbedingt vor Beginn der Ausbildung gestellt werden, weil BAB frühestens ab diesem Zeitpunkt für die Dauer der Ausbildung gezahlt werden kann.
 
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben sie mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.
Die Leistung wird nur auf Antrag gezahlt. Wichtig sei es, so die Arbeitsagentur, die Unterlagen vollständig einzureichen, damit Verzögerungen bei der Auszahlung vermieden werden können.
Antragsunterlagen erhält man bei der Agentur für Arbeit, auch eine telefonische Anforderung ist möglich. Hier hilft ein einfacher kostenfreier Anruf unter der Servicerufnummer 0800 4 5555 00 weiter.
Die Abgabe der Anträge sollte möglichst schriftlich an die Adresse
Agentur für Arbeit Nordhausen
99738 Nordhausen

erfolgen. Durch die Großempfängerpostleitzahl werden die Unterlagen unmittelbar dem zuständigen Bearbeiter  übermittelt.

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