Streik in Jena,
Schlichtung und Friedenspflicht ab 07.06.2015
Auch heute haben die SuE-Beschäftigten der Stadt Jena zur Durchsetzung ihrer
Forderungen weiter
gestreikt. Bei der Streikversammlung waren wiederum knapp 150 Streikende
anwesend und informierten sich über rechtliche Fragen rund um den Streik durch
die Juristin der GEW Thüringen, Heike Kandraschow. Für den Nachmittag ist ein
gemeinsames Picknick mit Kindern und Eltern auf der Wiese hinter dem
Paradiesbahnhof geplant.
Am morgigen Streiktag (Freitag, 05.06.2015) findet die
Streikversammlung um 10 Uhr an der Friedrich-Schiller-Universität Jena statt
(Hörsaal 3, Carl-Zeiss-Str. 3).
Da die Verhandlungen zur Entgeltordnung für den kommunalen
Sozial- und Erziehungsdienst in den frühen Morgenstunden des 4. Juni 2015 ohne
Ergebnis abgebrochen wurden, haben die Tarifvertragsparteien die Schlichtung
angerufen. Somit besteht ab Sonntag, dem 7. Juni 2015, Friedenspflicht. Die
Streiks werden ab diesem Zeitpunkt auch in Jena ausgesetzt.
„Das Angebot der Arbeitgeber hätte nicht zu der von uns
geforderten kräftigen Aufwertung des gesamten SuE-Berufsfeldes und einer
deutlich besseren Bezahlung der Beschäftigten geführt – weder für
Erzieherinnen und Erzieher noch für Sozialarbeiter und -pädagogen. Deshalb
konnten wir das Angebot der Arbeitgeber nicht annehmen. Mit der Schlichtung
wollen Gewerkschaften und Arbeitgeber noch einmal alle Möglichkeiten prüfen und
ausloten, um am Verhandlungstisch zu einem tragfähigen Ergebnis zu
kommen“, sagte Andreas Gehrke, für Tarifpolitik verantwortliches
GEW-Vorstandsmitglied, in Berlin.
Für die Zeit der Schlichtung gilt die sogenannte Friedenspflicht, in der keine Streiks stattfinden. Die Friedenspflicht endet, wenn auch ein Schlichtungsergebnis von einem der Verhandlungspartner nicht akzeptiert wird. Die zuständigen Gremien der Gewerkschaften entscheiden dann über eine Wiederaufnahme bzw. Beendigung des Streiks.
Für die Zeit der Schlichtung gilt die sogenannte Friedenspflicht, in der keine Streiks stattfinden. Die Friedenspflicht endet, wenn auch ein Schlichtungsergebnis von einem der Verhandlungspartner nicht akzeptiert wird. Die zuständigen Gremien der Gewerkschaften entscheiden dann über eine Wiederaufnahme bzw. Beendigung des Streiks.
Der
aktuelle Streik der SuE-Beschäftigten ist damit ausgesetzt, aber noch nicht
beendet.
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