Was ist, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke und welche Möglichkeiten der Stimmabgabe habe ich?
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Wahlscheine können bis zum Freitag, 12.9.2014, 18:00 Uhr (Öffnungszeiten der Gemeinde beachten!) bei der Gemeindebehörde beantragt werden.
Quelle: Landeswahlleiter Thüringen
Erfurt, 11. September 2014
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