Dienstag, 23. September 2014

Arbeitgeberpräsident Kramer: Flexible Übergänge dürfen nicht neue Frühverrentungen befördern

Berlin, 23. September 2014. Anlässlich der Koalitionsberatungen über flexiblere Übergänge in die Rente erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:

Es ist zu begrüßen, dass die Koalition Hemmnisse für die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern abbauen will. Flexible Übergänge dürfen aber nicht neue Frühverrentungen befördern. Das Rentenzugangsalter darf keinesfalls gesenkt werden, da sonst neue Lasten für die jüngere Generation entstehen.

Eine Teilrente ab 60 ist angesichts der demografischen Entwicklung verfehlt. Es muss vielmehr darum gehen, möglichst viele Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung oder in vollzeitnaher Tätigkeit zu halten.

Um ein flexibles Weiterarbeiten bis zur Regelaltersgrenze zu erleichtern, sollten vor allem die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenem Voll- oder Teilrentenbezug erweitert werden.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Arbeitszeitkonten sowie für die betriebliche Altersvorsorge sollten – etwa durch die Übertragung nichtgenutzter Wertguthaben in die betriebliche Altersvorsorge – verbessert werden, um sie als Instrumente zur Gestaltung flexibler Übergänge zu stärken.

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