Berlin, 23. September 2014. Anlässlich der Koalitionsberatungen über
flexiblere Übergänge in die Rente erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:
Es ist zu begrüßen, dass die Koalition Hemmnisse für die Beschäftigung
von älteren Arbeitnehmern abbauen will. Flexible Übergänge dürfen aber
nicht neue Frühverrentungen befördern. Das Rentenzugangsalter darf
keinesfalls gesenkt werden, da sonst neue Lasten für die jüngere
Generation entstehen.
Eine Teilrente ab 60 ist angesichts der demografischen Entwicklung
verfehlt. Es muss vielmehr darum gehen, möglichst viele Arbeitnehmer in
Vollzeitbeschäftigung oder in vollzeitnaher Tätigkeit zu halten.
Um ein flexibles Weiterarbeiten bis zur Regelaltersgrenze zu
erleichtern, sollten vor allem die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei
vorgezogenem Voll- oder Teilrentenbezug erweitert werden.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Arbeitszeitkonten sowie für die
betriebliche Altersvorsorge sollten – etwa durch die Übertragung
nichtgenutzter Wertguthaben in die betriebliche Altersvorsorge –
verbessert werden, um sie als Instrumente zur Gestaltung flexibler
Übergänge zu stärken.
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