Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs soll enger werden!
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor sexueller
Gewalt. Betroffene sollen schnelle Hilfe und Unterstützung erhalten.
Diese Rechte können in Zukunft besser verwirklicht werden, wenn wir
unser Wissen teilen und unsere Kräfte bündeln.
Dazu hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
heute (Montag) ein Gesamtkonzept gegen sexuelle Gewalt von Kindern und
Jugendlichen vorgestellt. Das Gesamtkonzept baut auf den Forderungen des
Runden Tisches auf: "Wir müssen aufhören, in Zuständigkeiten oder
Professionen zu denken. Jeder und jede im eigenen Verantwortungsbereich,
aber alle gemeinsam, müssen beim Schutz vor sexueller Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche zusammen arbeiten. Deshalb ist ein Gesamtkonzept
richtig und wichtig", so Manuela Schwesig. "Für mich als Kinderministerin gibt es keine wichtigere Aufgabe als den Schutz von Kindern und Jugendlichen."
Mit der Einsetzung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
(UBSKM) hat die Bundesregierung Ende März bereits eine wichtige
Weichenstellung für die nächsten fünf Jahre getroffen. In enger
Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Unabhängigen Beauftragten können nun die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag weiter umgesetzt werden.
Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:
"Ich bin froh, dass die Große Koalition keinen Schlussstrich gezogen
hat, sondern sich mit neuem Schwung für den besseren Schutz der Mädchen
und Jungen vor sexueller Gewalt und bessere Hilfen und Beratungsangebote
einsetzt. Nach vielen Enttäuschungen, seit Ende des Runden Tisches
"Sexueller Kindesmissbrauch", können Betroffene jetzt endlich wieder
Vertrauen schöpfen. Mit der noch in diesem Jahr stattfindenden
Einrichtung eines Betroffenenrats bei meinem Amt, werden Betroffene
jetzt an wichtigen Vorhaben unmittelbar beteiligt. Auch über die von Bundesministerin Schwesig
angebotene Unterstützung beim zügigen Start der unabhängigen
Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch, freue ich mich. Damit wird eine
weitere zentrale Forderung der Betroffenen vorangebracht."
Wie soll das Gesamtkonzept aussehen?
Das
Konzept stützt sich auf fünf Säulen und wird in den nächsten Wochen mit
dem Unabhängigen Beauftragten, den Bundesressorts, Ländern, Verbänden
und den Betroffenen beraten.
Strafrecht und Strafverfolgung:
Die durch den Justizminister vorgeschlagenen Änderungen im
Sexualstrafrecht sind ein wichtiger Schritt. Die Verjährungsfristen
werden deutlich verlängert. Der Gesetzesentwurf schließt
Strafbarkeitslücken, vor allem in digitalen Medien, und stellt klar,
dass Kinder vor der Ausbeutung durch Nacktaufnahmen besser geschützt
werden müssen. Damit werden auch die Ermittlungsmöglichkeiten gegen
Darstellungen von Kindesmissbrauch verbessert.
Schutz und Begleitung im Strafverfahren:
Der Referentenentwurf zur 3. Opferrechtsreform aus dem
Bundesministerium der Justiz regelt einen Anspruch auf psychosoziale
Prozessbegleitung. Damit können die Belastungen von Mädchen und Jungen
im Strafverfahren erheblich verringert werden. Darüber hinaus soll es
eine engere Kooperation von Ermittlungsbehörden und Jugendämtern geben.
Dies soll in einer Ergänzung des Kinderschutzgesetzes gesetzlich
festgeschrieben werden.
Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt:
Gute Prävention und Intervention gelingt nur durch die Stärkung der
Rechte von Kindern. Dazu soll es für Kinder einen uneingeschränkten
Beratungsanspruch der Kinder- und Jugendhilfe geben, auch ohne Kenntnis
der Eltern - als klares Signal zugunsten der Kinderrechte. Die
Einführung von Schutzkonzepten in Schulen und anderen Einrichtungen und
in der Behindertenhilfe soll weiter konsequent umgesetzt werden. Dazu
wird das Bundesfamilienministerium zwei große
Initiativen weiterführen und vertiefen; durch eine engere Verschränkung
der Bundesinitiative "Trau Dich!" und der Kampagne des Unabhängigen
Beauftragten "Kein Raum für Missbrauch" aber auch durch weitere
Länderkooperationen.
Beratung, Hilfen und Therapien für Betroffene:
Um die Beratungskompetenzen in der spezialisierten Fachberatung
zukünftig besser zu nutzen, und damit die Beratungsstrukturen für
Betroffene zu verbessern, wird es eine Koordinierungsstelle auf
Bundesebene geben.
Daneben wird das Ergänzende Hilfesystem des Bundes
gemeinsam mit den Ländern weiter ausgebaut - Betroffene werden dabei
mit einbezogen. Unabhängig davon ist es wichtig, die Zugänge in das
Regelsystem für Betroffene sexueller Gewalt zu verbessern. Zudem sind
auch die Täter mehr in den Blick zu nehmen, damit es gar nicht erst zu
sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen kommt.
Schutz in den digitalen Medien:
Unter dem Dach des Zentrums für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) soll
ein Netzwerk einrichtet werden, um Grauzonen von
Missbrauchsdarstellungen im Netz, wie etwa Posendarstellungen, mit denen
Kinder sexuell ausgebeutet werden, national und international besser zu
bekämpfen. Gemeinsam mit den Internet-Beschwerdestellen und Anbietern
verabreden wir ein gemeinsames Vorgehen, damit unzulässige Inhalte auch
in den Grauzonen schneller gelöscht werden können. Damit sich Kinder,
Jugendliche und ihre Eltern besser der Risiken beim Umgang mit digitalen
Medien bewusst sind, soll mit einer gesetzlichen
Informationsverpflichtung sichergestellt werden, dass sie umfassend
informiert und aufgeklärt werden.
Heute Abend wird Frau Bundesministerin Schwesig das Gesamtkonzept im Rahmen des ersten Jahresempfangs des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ausführlich vorstellen. In einer Unterschriftenaktion wollen Bundesministerin Schwesig und Missbrauchsbeauftragter Rörig gemeinsam ein Zeichen gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen setzen.
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