Mittwoch, 10. September 2014

Hatten wir doch schon mal!?

Geplante Fassadensanierung des Nordhäuser Rathauses: Farbgebung auf der TA-Fotomontage ist frei erfunden / Stadtverwaltung hat keinen Einfluss auf Foto-Gestaltung

Nordhausen (psv) Die grelle neongelbe Farbgebung der Nordhäuser Rathausfassade  auf einer Fotoanimation  der heutigen Lokalausgabe der „Thüringer Allgemeinen“ ist Fiktion. Das  Foto samt computeranimierter Farbgebung stammt nicht von der Stadtverwaltung. Es ist nicht Teil irgendwelcher Planungsunterlagen. Auf die Gestaltung von Pressefotos hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss und darf auch keinen Einfluss nehmen.

Mit Blick auf die redaktionelle Foto-Animation sagt  Diplom-Kunsthistorikerin Susanne Hinsching, Leiterin der städtischen Denkmalschutzbehörde: „Wer denkt, einem historischen Gebäude wie dem Nordhäuser Rathaus, kann man nach Gusto irgend einen Farbanstrich verpassen, der unterliegt einem Laienverständnis. Fachleute wissen: Bei jeder Sanierung eines Gebäudes orientiert man sich an historischen Befunden: Entweder sucht man Gebäude nach Farbresten, die Aufschluss geben. Oder man wählt den Weg über eine intensive Literaturrecherche mit Analogieschlüssen. Alles andere wäre unseriös und unwissenschaftlich und würde nicht dem Maßgaben des Denkmalschutzes entsprechen.“


„Eine Entscheidung zur Art der Fassadensanierung ist noch nicht getroffen. Natürlich auch nicht zur Farbgebung. Schnellschüsse wird es nicht geben - auch mit Blick auf die Kontroversen zur Gestalt des benachbarten Bürgerhauses“, sagte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh. „Mit dem vorliegenden Schadensgutachten der Bauhausuniversität und den Stellungnahmen der Fachbehörden haben wir im ersten Schritt eine ernst zu nehmende Diskussionsgrundlage. Nicht mehr und nicht weniger. Wir stehen also erst am Anfang eines wichtigen Entscheidungsprozesses, für den man sich die nötige Zeit lassen muss. An dessem Ende wird es allerdings eine Entscheidung geben müssen. Wir können das Rathaus ja nicht dem Verfall preis geben. “ 

Eigene Anmerkung: Im vergangenen Jahr wurde doch schon mal die werbliche Überlegung angestellt, die jetzt die TA aufgreift!?

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