Elektrounternehmen BAUER: Betrugsverdacht gegen slowenischen
Nachunternehmer / Mindestlohnbescheinigungen waren manipuliert
Die mittelständische, bayerische BAUER Elektrounternehmen GmbH & Co.
KG (820 Mitarbeiter) ist mit einem Aufsehen erregenden Fall von
Betrug durch einen slowenischen Nachunternehmer konfrontiert, der
offenbar versuchte, durch gefälschte Mindestlohnbescheinigungen
überhöhte Zahlungen zu erschleichen. Geschädigte sind vermutlich
slowenische Facharbeiter und die Firma BAUER Elektrounternehmen. Es
wurde Strafanzeige erstattet.
Im Jahr 2014 wurde die Firma BAUER Elektrounternehmen vom DGB
(Abteilung "Faire Mobilität") darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter
eines slowenischen Nachunternehmers an zwei Baustellen keine
Lohnzahlungen bzw. nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn
erhielten.
Nach Prüfungen der Sachlage in enger Zusammenarbeit mit dem DGB
erfolgte eine Auszahlung von Mindestlöhnen für die nachweisbar
gearbeiteten Stunden. Diese Zahlungen wurden freiwillig und teilweise
im Ergebnis doppelt geleistet, da auch der slowenische
Nachunternehmer entsprechend fristgerecht bezahlt worden war.
Im Zuge der aufwändigen Prüfungen stellte sich neben anderen
Unregelmäßigkeiten heraus, dass BAUER gefälschte und manipulierte
Mindestlohnbescheinigungen übergeben worden waren. Aus diesem Grund
beendete die Firma BAUER die Zusammenarbeit mit dem Nachunternehmer
und erstattete Strafanzeige.
BAUER arbeitet mit Facharbeitern von Nachunternehmern aus dem In- und
Ausland, da der Fachkräftebedarf aus dem deutschen Arbeitsmarkt
allein nicht zu decken ist. Derzeit sind 100 Stellen für
Elektrofachkräfte bei BAUER unbesetzt.
Das 1911 gegründete inhabergeführte Elektrounternehmen BAUER
erwirtschaftet an 9 deutschen Standorten mit 820 Mitarbeitern rund
130 Mio. Euro Umsatz (Stand Dezember 2014). Auf dem Gebiet der
Elektrotechnik, Sicherheitstechnik, Energietechnik,
Gebäudeautomation, Netzwerktechnik und Photovoltaik werden mittlere
und große Bauprojekte wie Einkaufszentren, Büro- und Geschäftshäuser,
Hotels, medizinische Einrichtungen, Flughäfen, Bahnhöfe und
Industrieanlagen errichtet und betreut.
Mittwoch, 21. Januar 2015
Auch das bringt die Mindestlohnregelung
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