Montag, 19. Januar 2015

Anzeigeverfahren zur Meldung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen angelaufen

Agentur für Arbeit versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht - Meldefrist bis 31. März
Die Agentur für Arbeit Nordhausen erinnert alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitnehmern daran, ihre Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis spätestens 31. März 2015 an die Arbeitsagentur zu senden.
Die Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Aus diesem Grund haben die Betriebe bis 31. März 2015 die erforderlichen Daten, die für die Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht notwendig sind, der jeweiligen Agentur für Arbeit anzuzeigen.
Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, erhalten das Bearbeitungsprogramm REHADAT auf CD-ROM. Die Versandaktion hat bereits begonnen. Alternativ steht das Programm auch direkt über das Internet unter http://www.rehadat-elan.de zum Download bereit.
Unternehmen, deren Arbeitnehmer-Zahl neu über 20 gestiegen ist, werden gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de anzufordern. Zu empfehlen ist die direkte elektronische Meldung an die Arbeitsagentur über das Programm REHADAT-ELAN. Das Programm minimiert den Aufwand, bietet zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen an und berechnet gleichzeitig die Höhe der eventuellen Ausgleichsabgabe.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an den zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder an den Operativen Service unter Halle.061-OS@arbeitsagentur.de wenden.

(Eine Mitteilung der Agentur für Arbeit am 19.01.2015)

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