Agentur für Arbeit versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht - Meldefrist bis 31. März
Die Agentur für Arbeit Nordhausen erinnert alle Arbeitgeber
mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitnehmern daran, ihre
Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
bis spätestens 31. März 2015 an die Arbeitsagentur zu senden.
Die Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn Arbeitgeber mit
jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens
fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten
Menschen besetzen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der
Beschäftigungsquote. Aus diesem Grund haben die Betriebe bis 31. März
2015 die erforderlichen Daten, die für die Berechnung des Umfangs der
Beschäftigungspflicht notwendig sind, der jeweiligen Agentur
für Arbeit anzuzeigen.
Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, erhalten das
Bearbeitungsprogramm REHADAT auf CD-ROM. Die Versandaktion hat bereits
begonnen. Alternativ steht das Programm
auch direkt über das Internet unter http://www.rehadat-elan.de zum Download bereit.
Unternehmen, deren Arbeitnehmer-Zahl neu über 20 gestiegen
ist, werden gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der
Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de
anzufordern. Zu empfehlen ist die direkte elektronische Meldung an die
Arbeitsagentur über das Programm REHADAT-ELAN. Das Programm minimiert
den Aufwand, bietet zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen
an und berechnet gleichzeitig die Höhe der
eventuellen Ausgleichsabgabe.
Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das
Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter
Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an den zuständigen
Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder an den Operativen Service
unter Halle.061-OS@arbeitsagentur.de wenden.
(Eine Mitteilung der Agentur für Arbeit am 19.01.2015)
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