verabschiedet am 24. Januar 2015 auf der Landesvorstandssitzung der GEW Thüringen Solidarität mit den Flüchtlingen Recht auf Bildung - Willkommen und Unterstützung der Flüchtlinge Die Zahl der Flüchtlinge ändert sich auch im Freistaat Thüringen und wird zu einer Herausforderung für das Thüringer Bildungswesen. Die GEW Thüringen fordert die Landesregierung auf, dieser Situation und den damit verbundenen Aufgaben besondere Aufmerksamkeit zu schenken und schnell zu handeln. Die Mehrzahl der Flüchtlingskinder hat eine lange, mit vielen Hindernissen verbundene Reise hinter sich. Fluchterlebnisse, beengte Wohnverhältnisse, überforderte Eltern und eine unsichere Perspektive kennzeichnen häufig ihre Situation. Die Kinder und Jugendliche sind häufig traumatisiert und brauchen individuelle und professionelle Hilfe. Aufgrund der ad-hoc-Verteilung von Flüchtlingen sind nahezu alle Kindergärten, Grund-, und Regelschulen sowie Berufsbildende Schulen mit der Integration konfrontiert. Kinder und Jugendliche ohne deutsche Sprachkenntnisse in den Einrichtungen aufzunehmen und zu fördern ist keine leichte Aufgabe und braucht Unterstützung. Das heißt auch zusätzliches Personal! Die GEW Thüringen fordert ein Sofortprogramm zur Unterstützung von Flüchtlingskindern und den Bildungseinrichtungen durch: 1. Sofortinvestition von 1,5 Millionen Euro in die Sprachförderung. 2. Die sofortige und für alle erkennbar klare Abstimmung und Koordinierung aller Maßnahmen zur Eingliederung von Migranten/innen zwischen dem Land und den Kommunen und innerhalb der Gebietskörperschaften. 3. Unbürokratische Unterstützung in der Sprachvermittlung, z. B. durch Einsatz von Fachkräften aus der Erwachsenenbildung, und Erhöhung der Stundenzuweisung von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) sowie Anhebung der Stellen von (Schul)Sozialarbeiter/innen, Psycholog/innen, Schulbegleiter/innen und Dolmetscher/innen in den Einrichtungen. 4. Aufnahme von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in die Stundentafel und Bildung von Netzwerkschulen, um Schüler/innen verschiedener Schulen im Deutschunterricht zusammen unterrichten zu können. Die Netzwerkschulen erhalten damit alle DaZ-Stunden, die den Kindern zustehen als Gesamtheit und können so umfänglich Sprachunterricht erteilen. 5. Finanzierung von Dolmetscherleistungen in Elternsprechstunden von Kindergärten und Schulen, um Kontakte zum Elternhaus zu ermöglichen. 6. Willkommenskultur, z. B. Zuckertüten mit Schulmaterial für die neuen Schüler/innen und Willkommenspakete an Kindergärten. 7. Einbeziehung der öffentlich anerkannten Träger der Erwachsenenbildung in die schulnahe Weiterbildung von Eltern und Verwandten.
Mitteilung der GEW Thüringen vom 26.01.2015
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