1.520 Langzeitarbeitslosen im Kreis Nordhausen wird „löchriger Mindestlohn-Käse“ nicht schmecken
Keine
Lohn-Schlupflöcher im Kreis Nordhausen: Auch für die mehr als 1.520
Langzeitarbeitslosen im Kreis Nordhausen soll der Mindestlohn gelten.
Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG
Thüringen erteilt damit Ausnahmen beim geplanten Mindestlohn eine klare
Absage. „Wenn Langzeitarbeitslose oder Jugendliche, die noch keine 18
Jahre alt sind, weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, dann werden
sie zur ‚Billig-Lohn-Reserve‘ im Kreis Nordhausen“, sagt
NGG-Geschäftsführerin Christl Semmisch.
Dass
die schwarz-rote Bundesregierung Ausnahmen zulassen will, mache den
Mindestlohn „löchrig wie einen Schweizer Käse“. Christl Semmisch warnt:
„Kommt das Gesetz wie geplant, dann können Unternehmen
Langzeitarbeitslosen deutlich weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro
zahlen – und das sogar ein halbes Jahr lang. Wer nach langer
Arbeitslosigkeit die Hoffnung hat, endlich wieder einen Job zu bekommen,
wird so über den Tisch gezogen.“ Was dann passiere, sei klar: „Erst
einstellen, dann für einen Billig-Lohn schuften lassen und nach sechs
Monaten wieder auf die Straße setzen“, sagt die Geschäftsführerin der
NGG Thüringen.
Es
sei zu befürchten, dass Unternehmen „billige Langzeitarbeitslose“
gezielt nutzen würden, um reguläres Personal zu ersetzen. „Auch wenn
unter 18-Jährige den Mindestlohn nicht bekommen sollen, droht ein
Drehtür-Effekt: Ältere Beschäftigte würden dann durch ‚billige Junge‘
ausgebootet“, warnt Christl Semmisch. Um jeden Verdrängungswettbewerb zu
verhindern, müssten Ausnahmen beim Mindestlohn deshalb grundsätzlich
vom Tisch.
Wenn
der Mindestlohn ab kommenden Januar gelte, würden davon insbesondere
auch Beschäftigte in der Gastronomie, im Bäckerhandwerk und in den
Backshops profitieren. „Die NGG spricht für einen Großteil der Menschen,
die dringend auf die einheitliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro warten.
Es ist daher notwendig, dass die NGG künftig auch einen festen Platz in
der Tarifkommission hat, die über die Anhebung des Mindestlohns
entscheiden wird“, macht NGG-Geschäftsführerin Christl Semmisch
deutlich.
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