Nordhausen. Nach bestandener Abschlussprüfung stellt sich für viele
Jugendliche die Frage, ob eine Arbeitslosmeldung bei der örtlichen
Arbeitsagentur notwendig ist, nur damit das Kindergeld weiter gezahlt
werden kann.
Die Agentur für Arbeit informiert dazu: Das ist nicht der Fall, wenn die
Schulabgänger innerhalb der folgenden vier Monate eine Ausbildung, ein
Studium, den Bundesfreiwilligendienst, den freiwilligen Wehrdienst oder
ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr beginnen.
Endet beispielsweise die Schule im Juni, muss die Ausbildung oder das
Studium im Oktober beginnen.
“Nur wenn die vier Monate überschritten werden, ist es notwendig, sich
bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden”, bestätigt Andrea
Springer, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt die
Rechtslage. “Das dürfte in den wenigsten Fällen der Fall sein.” Mit dem
Formulardienst Kindergeld unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die
Nutzung der “Online-Ausweisfunktion” des neuen Personalausweises.
Nach einer Registrierung unter https://formular.arbeitsagentur.de steht
den Eltern der Service zur Verfügung. Mit dem Personalausweis können
Eltern an sieben Tagen rund um die Uhr Informationen über ihren
Kindergeldbezug abrufen sowie Änderungen der persönlichen Daten
vornehmen. Außerdem können Kunden der Familienkasse Änderungen
vollständig papierlos übermitteln – ohne Änderungsformular, Unterschrift
und Behördengang.
Weitere Informationen zum Thema Kindergeld erteilt die Familienkasse
Nordhausen unter der Telefonnummer: 0800 4 5555 30 oder sind im Internet
unter www.arbeitsagentur.de abrufbar.
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