Berlin, 30. Juni 2014. Zu der heutigen Anhörung im Bundestag erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:
Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn verdrängt Tarifverträge, schafft neue
Bürokratie und gefährdet den Einstieg in Arbeit gerade für die
Schwächsten am Arbeitsmarkt. Auch wenn die angekündigten Verbesserungen
in die richtige Richtung gehen, appelliere ich an den Bundestag,
grundlegende Fehler zu korrigieren.
Selbst für Betriebe mit weit über dem Mindestlohn liegenden Tariflöhnen
schafft der Gesetzentwurf erhebliche betriebspraktische Probleme und
neue Bürokratie: Er stellt die in Tarifverträgen geregelte
Arbeitszeitflexibilität in Frage und gefährdet tarifvertragliche
Ausschlussfristen. Abweichende tarifvertragliche Regelungen müssen dem
gesetzlichen Mindestlohn aber generell vorgehen.
Die geplante Mindestlohnkommission hat nichts mit Tarifautonomie zu tun.
Sie ist nach dem Gesetzentwurf ein staatliches Gremium, in dem keine
Tarifverhandlungen stattfinden können. Wenn sich Arbeitgeber und
Gewerkschaften nicht auf einen Vorsitzenden einigen, soll immer eine
Seite die Mehrheit haben. Tarifverhandlungen funktionieren aber gerade
nicht nach dem Mehrheitsprinzip, sondern suchen eine Lösung im Konsens.
Gewerkschaften fordern bereits jetzt, den Mindestlohn bei der ersten
Anpassung auf 10 Euro zu erhöhen. Die alternierende Mehrheit in der
Kommission würde es der Gewerkschaftsseite ermöglichen, diese Forderung
eins zu eins durchzusetzen. Diese gesetzliche Konstruktion ist für die
Tarifautonomie in Deutschland der schlechteste aller denkbaren Fälle.
Um den Schaden für die Tarifautonomie zu begrenzen, schlagen die
Tarifpartner gemeinsam eine Regelung vor, die eine staatsferne Anpassung
des Mindestlohns ermöglicht. Dies setzt voraus, dass der Mindestlohn
nur alle zwei Jahre angepasst wird und dabei die Tarifentwicklung der
zurückliegenden zwei Jahre eine Obergrenze darstellt, von der nur im
Konsens beider Seiten abgewichen werden darf.
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