Montag, 30. Juni 2014

Arbeitgeberpräsident Kramer: Mindestlohn verdrängt Tarifverträge, schafft neue Bürokratie und erschwert Einstieg in Arbeit

Berlin, 30. Juni 2014. Zu der heutigen Anhörung im Bundestag erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:

Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn verdrängt Tarifverträge, schafft neue Bürokratie und gefährdet den Einstieg in Arbeit gerade für die Schwächsten am Arbeitsmarkt. Auch wenn die angekündigten Verbesserungen in die richtige Richtung gehen, appelliere ich an den Bundestag, grundlegende Fehler zu korrigieren.

Selbst für Betriebe mit weit über dem Mindestlohn liegenden Tariflöhnen schafft der Gesetzentwurf erhebliche betriebspraktische Probleme und neue Bürokratie: Er stellt die in Tarifverträgen geregelte Arbeitszeitflexibilität in Frage und gefährdet tarifvertragliche Ausschlussfristen. Abweichende tarifvertragliche Regelungen müssen dem gesetzlichen Mindestlohn aber generell vorgehen.

Die geplante Mindestlohnkommission hat nichts mit Tarifautonomie zu tun. Sie ist nach dem Gesetzentwurf ein staatliches Gremium, in dem keine Tarifverhandlungen stattfinden können. Wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht auf einen Vorsitzenden einigen, soll immer eine Seite die Mehrheit haben. Tarifverhandlungen funktionieren aber gerade nicht nach dem Mehrheitsprinzip, sondern suchen eine Lösung im Konsens. Gewerkschaften fordern bereits jetzt, den Mindestlohn bei der ersten Anpassung auf 10 Euro zu erhöhen. Die alternierende Mehrheit in der Kommission würde es der Gewerkschaftsseite ermöglichen, diese Forderung eins zu eins durchzusetzen. Diese gesetzliche Konstruktion ist für die Tarifautonomie in Deutschland der schlechteste aller denkbaren Fälle.

Um den Schaden für die Tarifautonomie zu begrenzen, schlagen die Tarifpartner gemeinsam eine Regelung vor, die eine staatsferne Anpassung des Mindestlohns ermöglicht. Dies setzt voraus, dass der Mindestlohn nur alle zwei Jahre angepasst wird und dabei die Tarifentwicklung der zurückliegenden zwei Jahre eine Obergrenze darstellt, von der nur im Konsens beider Seiten abgewichen werden darf.

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