Montag, 10. August 2015

Wachsende Beteiligung am ergänzenden Hilfesystem für die Betroffenen sexuellen Missbrauchs

Bundesfamilienministerin Schwesig begrüßt Beitritt von fünf Bundesländern zum EHS

Am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs im
institutionellen Bereich beteiligen sich im Rahmen ihrer Verantwortung als
Arbeitgeber nun auch die Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen und
Schleswig-Holstein. Als erstes Bundesland hatte Hamburg bereits im Juni eine
entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterzeichnet.

Alle fünf Länder erfüllen damit eine zentrale Forderung des Runden Tisches
"Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten
und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" (RTKM). Das Ergänzende
Hilfesystem von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen soll diejenigen
unterstützen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im
institutionellen Bereich erlitten haben und noch heute an den Folgewirkungen
leiden.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt: "Mir ist es sehr wichtig, dass
Betroffene von sexuellem Missbrauch ergänzende Hilfen bei der Bewältigung der
Folgen bekommen können. Daher begrüße ich es sehr, dass nun fünf Länder ihre
Verantwortung als Arbeitgeber für Einrichtungen tragen werden, in denen Kinder
und Jugendliche sexuell missbraucht worden sind. Ich hoffe, dass auch weitere
Bundesländer diesen Beispielen folgen. Dann kann den Betroffenen flächendeckend
in diesem Rahmen geholfen werden."

Neben den Bundesländern sind auch Institutionen am EHS beteiligt. So bestehen
bereits mit der Evangelischen und der Katholischen Kirche, dem Deutschen
Caritasverband, dem Deutschen Olympischen Sportbund sowie dem Deutschen Roten
Kreuz vergleichbare Vereinbarungen.

Der Bund hatte bereits zum 01. Mai 2013 als ersten Teil des Ergänzenden
Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt den "Fonds Sexueller Missbrauch im
familiären Bereich" errichtet. Für das Ergänzende Hilfesystem im institutionellen
Bereich stellt der Bund die von ihm für den "Fonds Sexueller Missbrauch"
geschaffenen Organisationstrukturen zur Verfügung. Antragstellung auf
Hilfeleistungen im institutionellen Bereich ist bereits seit 01. Mai 2013
möglich.

Betroffene von sexuellem Missbrauch können über die Geschäftsstelle des FSM in
Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen die Übernahme
von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen.

Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem erhalten Sie unter
www.fonds-missbrauch.de <http://www.fonds-missbrauch.de/>

Mitteilung des BMFSFJ am 10.08.2015

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