Bundesfamilienministerin Schwesig begrüßt Beitritt von fünf Bundesländern zum EHS Am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich beteiligen sich im Rahmen ihrer Verantwortung als Arbeitgeber nun auch die Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein. Als erstes Bundesland hatte Hamburg bereits im Juni eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterzeichnet. Alle fünf Länder erfüllen damit eine zentrale Forderung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" (RTKM). Das Ergänzende Hilfesystem von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen soll diejenigen unterstützen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im institutionellen Bereich erlitten haben und noch heute an den Folgewirkungen leiden. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt: "Mir ist es sehr wichtig, dass Betroffene von sexuellem Missbrauch ergänzende Hilfen bei der Bewältigung der Folgen bekommen können. Daher begrüße ich es sehr, dass nun fünf Länder ihre Verantwortung als Arbeitgeber für Einrichtungen tragen werden, in denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht worden sind. Ich hoffe, dass auch weitere Bundesländer diesen Beispielen folgen. Dann kann den Betroffenen flächendeckend in diesem Rahmen geholfen werden." Neben den Bundesländern sind auch Institutionen am EHS beteiligt. So bestehen bereits mit der Evangelischen und der Katholischen Kirche, dem Deutschen Caritasverband, dem Deutschen Olympischen Sportbund sowie dem Deutschen Roten Kreuz vergleichbare Vereinbarungen. Der Bund hatte bereits zum 01. Mai 2013 als ersten Teil des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt den "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" errichtet. Für das Ergänzende Hilfesystem im institutionellen Bereich stellt der Bund die von ihm für den "Fonds Sexueller Missbrauch" geschaffenen Organisationstrukturen zur Verfügung. Antragstellung auf Hilfeleistungen im institutionellen Bereich ist bereits seit 01. Mai 2013 möglich. Betroffene von sexuellem Missbrauch können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen. Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem erhalten Sie unter www.fonds-missbrauch.de <http://www.fonds-missbrauch.de/>
Mitteilung des BMFSFJ am 10.08.2015
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