Der Landkreis Nordhausen
hat jetzt beim Land Thüringen den Förderantrag gestellt, um ein
kreiseigenes Wohngebäude in der Innenstadt von Nordhausen für die
Unterbringung von Asylbewerbern umzubauen. Darüber hat
die 1. Beigeordnete Jutta Krauth heute im Kreisausschuss informiert.
Das Gebäude steht seit wenigen Jahren leer, zuletzt lebten hier
Spätaussiedler. Entstehen soll hier nun in mehreren Wohnungen Platz für
37 Asylsuchende. Das Land stellt für solche Umbaumaßnahmen
eine Pauschale von 7.500 Euro pro Platz zur Verfügung. Das
Antragsverfahren für die Fördersumme von insgesamt 277.500,00 Euro läuft
jetzt. Gibt der Freistaat grünes Licht, soll die Service Gesellschaft
des Landkreises den Umbau des Gebäudes in die Hand nehmen.
Denn aufgrund des baulichen Zustandes des Gebäudes reicht die Pauschale
vom Land allein nicht aus. Investiert werden müssen insgesamt rund
450.000 Euro, um das Haus als Unterkunft herzurichten. Über die
Unterbringungspauschale vom Land für Flüchtlinge werden
die restlichen Kosten des Umbaus sowie der laufende Unterhalt
refinanziert.
Aufgrund der finanziellen
Situation kann der Landkreis aktuell den Umbau nicht allein schultern.
Deshalb ist geplant, das Gebäude an die Service Gesellschaft zu
verkaufen. Die Einnahme über 90.000 Euro ist bereits
im Haushaltsplan des Landkreises für dieses Jahr veranschlagt. Mit der
nun geplanten Unterbringung von Asylsuchenden, für die das Gebäude
bereits die baurechtlichen Voraussetzungen mitbringt, wird nun eine neue
Nutzungsmöglichkeit des momentan leerstehenden
Wohnhauses realisiert. „Verursacht durch die momentan akute Situation,
kurzfristig auch größere Gruppen von Asylsuchenden unterzubringen,
müssen wir jetzt handeln“, sagt Jutta Krauth. „Mit diesem Gebäude in der
Nordhäuser Innenstadt können wir ein eigenes,
zentral gelegenes Objekt vor dem weiteren Verfall bewahren und
wiederbeleben. Gleichzeitig können wir so dem Engpass bei der
Unterbringung von Flüchtlingen zumindest ein Stück weit begegnen.
Geplant sind nun beispielsweise notwendige Reparaturen am Mauerwerk
und Arbeiten im Inneren des Gebäudes.“ Wenn der Freistaat den Umbau des
Gebäudes zur Flüchtlingsunterkunft fördert, wird sich der Kreistag in
seiner nächsten Sitzung am 22. September mit den erforderlichen
Beschlüssen dazu befassen.
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