Nordhausen
(psv) Wie die CASEA GmbH in einer Pressemitteilung mitteilte,
bereitet sie den Gipsabbau am Winkelberg weiter vor. „Die seit
einiger Zeit veränderte Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung des
Unternehmens begrüßen wir als Stadt sehr. Gleichwohl gibt es in der
Sache erhebliche Differenzen“, sagte jetzt Oberbürgermeister Dr.
Klaus Zeh. „Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass einem neuen
Steinbruch in der Gipskarstlandschaft außerhalb der dafür
vorgesehenen Vorranggebiete nicht zugestimmt werden darf",
betonte Zeh.
Die
CASEA GmbH beabsichtigt einen Rahmenbetriebsplan mit
Umweltverträglichkeitsprüfung zur geplanten Rohstoffgewinnung im
Bergwerksfeld "Rüdigsdorf/Winkelberg" zu erarbeiten, für
dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist.
In Vorbereitung auf den Start dieses Verfahrens wird sich die Stadt
zu den vorgelegten Unterlagen fristgerecht äußern..
Sowohl
im Regionalen Raumordnungsplan Nordthüringen 1999 als auch im
nachfolgenden Regionalplan Nordthüringen von 2012 , in dem die Ziele
der Raumordnung zur Rohstoffgewinnung stehen, ist der Winkelberg kein
Vorranggebiet für den Rohstoffabbau. Im Gegenteil, im Regionalplan
Nordthüringen 2012 ist die nun zum Abbau vorgesehene Teilfläche des
Bergwerkseigentums "Rüdigsdorf/Winkelberg" als
Vorranggebiet Freiraumsicherung ausgewiesen. Dies bedeutet nach der
Definition der Raumordnung, dass diese Flächen „für die Erhaltung
der schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden,
Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes
vorgesehen sind“, so Beate Meißner, Sachgebietsleiterin
Stadtplanung und Stadtsanierung bei der Stadt. Andere raumbedeutsame
Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit
der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind.
Unter
anderem auf Antrag der Fa. CASEA GmbH befindet sich der Regionalplan
Nordthüringen daher seit 2013 im Normenkontrollverfahren vor dem
Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar. Die Normenkontrollklage gegen
den Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen wurde am 16.12.2014
durch das OVG Weimar, wie bereits berichtet, zugunsten der Stadt
Nordhausen entschieden.
Die
Entscheidung darüber, welchen privaten und öffentlichen Belangen
der Vorrang eingeräumt wird, hat am Ende des Verfahrens das
Thüringer Landesbergamt zu fällen, das dem Thüringer
Umweltministeriums untersteht.
"Die
Stadt Nordhausen wird sich entsprechend der Interessen zur Wahrung
der Naturschutzrechtlichen Belange intensiv und sachlich in
dieses Planfeststellungsverfahren einbringen", sagte der
Oberbürgermeister.
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