Montag, 10. August 2015

Gefährlich ist's, den Leu (sprich die Medien) zu wecken . . .

Wer schon mal erlebt hat, wie sich eine Kuhherde in einer Koppel verhält, wenn sich ein "Bello" – allein oder an der Leine seines Besitzers – in ihr Revier getraut, könnte angesichts dessen, was sich kürzlich im Bereich der Medien tat, an eine solche Situation erinnert gewesen sein: eine Herde friedlicher Kühe findet blitzschnell zusammen und attackiert den Eindringling. Der samt seinem Besitzer Glück haben muss, ungeschoren davon zu kommen.

Man mag mir einen solchen Vergleich nachsehen, der sich mir aufdrängte, nachdem es Generalbundesanwalt Harald Range gewagt hatte, eine Anzeige des Leiters des Verfassungsschutzes zum Anlass zu nehmen, Ermittlungen gegen zwei Journalisten – Redakteure von Netzpolitik.org. - einzuleiten, die sich als Whistleblower betätigten. Blitzschnell solidarisierte sich die Vielzahl der Medien unter dem Aspekt eines schweren Angriffs auf die Pressefreiheit, und wehrte sich geschlossen gegen jene, die es „gewagt“ hatten, die Integrität der beiden Journalisten anzuzweifeln. Womit man meinte, die Pressefreiheit in Deutschland zu retten. Die bisherige personelle Konsequenz ist bekannt, nicht aber, um was es sich bei den gemeinten Veröffentlichungen von Netzpolitik.org. unter rechtlichen Gesichtspunkten wirklich handelt.

Mir geht es bei diesen Vorgängen und Überlegungen aber schon gar nicht um die rechtliche Würdigung dessen, was da veröffentlicht wurde, sondern um die politische und mehr noch die gesellschaftliche Seite dieser Vorgänge: da sind oder waren zwei Journalisten, die in den Verdacht gerieten, sich strafbar gemacht zu haben. Und ohne das Ergebnis einer entsprechenden Anzeige abzuwarten, formierten sich die Medien und sehen allein in dieser Anzeige die Pressefreiheit gefährdet. Und da ist demgegenüber der Verfassungsschutz, die Bundesanwaltschaft und die Bundesregierung, die angesichts dieser geschlossenen Front der Medien zu keiner einheitlichen Auffassung findet und lediglich entdeckt, dass es da unterschiedliche Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Weisungsbefugnisse gibt. Was letztlich doch wohl zu der Frage führt, wie unabhängig (oder abhängig) die Ermittlungsbehörden in ihrer Arbeit sind? Eigentlich Fragen, die schon in den sechziger Jahren im Zusammenhang mit der damaligen „Spiegel“- Affäre hätten geklärt gehört. Dass es damals nicht geschah und auch diesmal offenbar schwer fällt, lässt schließen, dass sich zumindest die Politik und ihre Vertreter schwer tut gegenüber der „Vierten Gewalt“, und deren Geschlossenheit unter dem Anspruch der Pressefreiheit. (Nicht zu verwechseln mit „Narrenfreiheit“.) Von der man in vielen anderen Ländern (Türkei, Saudi-Arabien u.a.) nicht einmal offen zu träumen wagt.Obwohl man auch dort zumindest „Rechtsstaatlichkeit“ für sich in Anspruch nimmt.

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