Berlin, 12. August 2015. Anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz erklärt die BDA:
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz bringt einige richtige
Weichenstellungen wie die Einführung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs oder die Stärkung der Qualitätssicherung.
Es lässt aber kein Konzept erkennen, wie die Pflegeversicherung auf
Dauer leistungsfähig und finanzierbar bleiben soll.
Die mit den beiden Pflegestärkungsgesetzen verbundenen zusätzlichen
Ausgaben der Pflegekassen von jährlich sechs Milliarden Euro machen eine
nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung umso dringender. Trotz
einer Beitragssatzerhöhung für Versicherte und Arbeitgeber um fast 25
Prozent sollen die Mehreinnahmen gerade einmal für sieben Jahre reichen.
Für eine zukunftsfeste Pflegeversicherung brauchen wir vor allem einen
leistungsorientierten Wettbewerb zwischen den Pflegekassen, damit sich
bessere Qualität zu einem günstigeren Preis behaupten kann. Der
gegenwärtige Einheitsbeitrag bei vollem Finanzausgleich bietet keinen
Anreiz für eine sparsame Verwendung von Beitragsgeldern.
Um die künftige Belastung der Arbeitskosten zumindest auf den Anstieg
der Lohn- und Gehaltssumme zu beschränken und keine Beschäftigung zu
gefährden, sollte der Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung auf dem
jetzt beschlossenen Niveau festgeschrieben werden.
Den Versicherten muss besser verdeutlicht werden, dass sie künftig auch
verstärkt privat vorsorgen müssen, weil die Pflege noch mehr als die
Altersvorsorge vom demografischen Wandel betroffen ist.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen