Mittwoch, 12. August 2015

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Pflegereform bringt richtige Weichenstellungen, aber kein nachhaltiges Konzept

Berlin, 12. August 2015. Anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz erklärt die BDA:

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz bringt einige richtige Weichenstellungen wie die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs oder die Stärkung der Qualitätssicherung. Es lässt aber kein Konzept erkennen, wie die Pflegeversicherung auf Dauer leistungsfähig und finanzierbar bleiben soll.

Die mit den beiden Pflegestärkungsgesetzen verbundenen zusätzlichen Ausgaben der Pflegekassen von jährlich sechs Milliarden Euro machen eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung umso dringender. Trotz einer Beitragssatzerhöhung für Versicherte und Arbeitgeber um fast 25 Prozent sollen die Mehreinnahmen gerade einmal für sieben Jahre reichen.

Für eine zukunftsfeste Pflegeversicherung brauchen wir vor allem einen leistungsorientierten Wettbewerb zwischen den Pflegekassen, damit sich bessere Qualität zu einem günstigeren Preis behaupten kann. Der gegenwärtige Einheitsbeitrag bei vollem Finanzausgleich bietet keinen Anreiz für eine sparsame Verwendung von Beitragsgeldern.

Um die künftige Belastung der Arbeitskosten zumindest auf den Anstieg der Lohn- und Gehaltssumme zu beschränken und keine Beschäftigung zu gefährden, sollte der Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung auf dem jetzt beschlossenen Niveau festgeschrieben werden.
Den Versicherten muss besser verdeutlicht werden, dass sie künftig auch verstärkt privat vorsorgen müssen, weil die Pflege noch mehr als die Altersvorsorge vom demografischen Wandel betroffen ist.

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