Dienstag, 18. August 2015

Immobiliengeschäft mit Flüchtlingsunterkünften:

Was Til Schweigers "Freunde" und andere Unternehmer bedenken sollten

Die junge Flüchtlings-Industrie lockt mit traumhaften Renditen von 
bis zu 20% pro Jahr. Das lockt auch Glücksritter wie jene "Freunde" 
von Til Schweiger an, die im niedersächsischen Osterode eine alte 
Kaserne zur Vorzeige-Unterkunft für Flüchtlinge umbauen wollen und 
durch die Berichterstattung der "Welt am Sonntag" und des "NDR" nun 
im zweifelhaften Licht stehen.
Markus Gildner, Immobilienunternehmer und Entwickler des innovativen 
Wohnkonzepts für Flüchtlinge "The Peoples Project" in Eckental / 
Mittelfranken (www.thepeoplesproject.eu) listet die Herausforderungen
für seriöse Geschäftsleute auf, die sich der Herausforderung stellen 
wollen.

Vertragsgestaltung und Wirtschaftlichkeit

Die Flüchtlingsunterbringung erfolgt nach zwei Vertragsmustern - dem 
Beherbergungsvertrag oder dem sog. Wohnraumüberlassungsvertrag. Die 
vermeintlich attraktiven Kopfpauschalen des Beherbergungsvertrags von
bis zu 30 EUR oder mehr pro Tag geraten schnell zum wirtschaftlichen 
Albtraum. Denn das komplette Unterbringungs- und Versorgungsrisiko 
liegt beim Betreiber. Die Nebenkosten, der Energieverbrauch und die 
Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sind erheblich. 
Außerdem fällt bei Beherbergungsverträgen mit bis zu 6 Monaten 
Laufzeit und auf Zusatzleistungen Mehrwertsteuer an, welche von den 
EUR 30 Kopfpauschale in Abzug zu bringen ist. Eine Tatsache, welche 
nicht jedem Vermieter bewusst ist und zur Steuerhinterziehung führen 
kann.

Finanzplanung und Finanzierung

Der interessierte Investor sollte unbedingt auf soliden finanziellen 
Beinen stehen, denn unvorhersehbare Belastungen können ein Projekt 
zum Scheitern bringen. Banken sind bei Flüchtlingsprojekten noch 
zurückhaltender als bei üblichen Kreditvergaben.

Baurecht und architektonisches Konzept

Eine Baugenehmigung bzw. ein Bestandsgebäude ist noch kein Garant für
die Zulässigkeit der Unterbringung von Flüchtlingen. Das Gesetz hat 
die Unterkunft für Asylbewerber (noch) nicht einer eindeutigen 
Nutzungsart zugeordnet. Demzufolge entscheiden die 
Verwaltungsgerichte bei Drittklagen höchst individuell nach Sachlage.
Wird ein Neubau oder die Umwidmung eines Bestandsbaus zur 
Asylbewerberunterkunft geplant, ist auf jeden Fall ein Bauantrag 
notwendig. Je nach architektonischem Konzept ist unter Umständen von 
einem Sonderbau eines Wohnheims auszugehen, der nicht in allen 
Gebieten zulässig ist.

Problem- und Krisenmanagement 

Betreiber von Flüchtlingsunterkünften stehen im Zentrum lokaler 
Presseberichterstattung und in vielfacher Kritik durch verängstigte 
Anwohner und politischer Profiteure, die das Projekt verhindern 
wollen. Das geht von Diskussionen am Bauzaun über Eingaben und 
Petitionen an die Politikprominenz bis hin zu Klagen vor Verwaltungs-
und Zivilgerichten und natürlich den üblichen anonymen Anzeigen bei 
Berufsgenossenschaften, Zoll, etc. Auch wenn alle Gesetze und 
Vorgaben eingehalten werden, ist der zeitliche Aufwand zur 
Bewältigung dieser Widerstände enorm. 

Mitteilung von THE PEOPLES PROJECT GbR am 17.08.2015

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