Parkverbot: „Gehweg-Zeichen“ soll für mehr Klarheit sorgen
Nordhausen (psv)
Das heute
aufgestellte Verkehrszeichen „Gehweg“ soll die Fahrzeugführer daran
erinnern, dass auf dem Gehweg in der Kranichstraße nicht geparkt werden
darf. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf viele Irritationen,
die in den letzen Tagen auftraten. Das nun angebrachte blaue Zeichen
kennzeichnet einen
Gehweg „wo eine Klarstellung notwendig ist“ heißt es
in der Anlage zur StVO Durch die Aufstellung dieses Zeichens ist nun
erkenntlich, dass die gepflasterte Fläche in
der Kranichstraße ein Gehweg ist. Die Rechtslage ist an sich eindeutig.
Dass auf Gehwegen nicht geparkt werden darf, regelt der § 2 StVO. Hier
steht im Abs. 1 „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen“.
Das
von vielen geforderte Aufstellen eines Haltverbots-Zeichen als
„Gedankenstütze“ hätte nur für die Fahrbahn gegolten. Aus dem Grund kann
in die
Kranichstraße kein Haltverbotsschild gestellt werden, um das Parken auf
dem Gehweg zu verhindern.
Da
die Kranichstraße lediglich eine Breite von 6 Metern hat und mit einer
durchgehenden Fahrstreifenbegrenzungslinie, versehen ist, darf auch
nicht
auf der Fahrbahn selbst gehalten werden. Auch dies klärt die StVO: „Wer
ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn nicht parken, wenn zwischen
dem abgestellten Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein
Fahrstreifen von mindesten 3 Metern mehr verbleibt“
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