Zuweisungen des Landes werden nach
TVöD vorgenommen, kommen aber bei vielen Erzieher*innen freier Träger nur zum
Teil an
„Mehr Qualität in den
Kinderkrippen und Kitas erreicht man auch dadurch, wenn das Land Thüringen
seine Zuschüsse zur Kindertagesbetreuung an die Kommunen zweckgebunden
vornehmen würde“, so die Landesvorsitzende der GEW Thüringen, Kathrin
Vitzthum. „Die Träger wären dann gezwungen, die Erzieher*innen nach dem
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Sozial- und Erziehungsdienst) zu
bezahlen, was bisher oftmals leider nicht der Fall ist.“
Für
das Haushaltsjahr 2015 sind zweckgebundene Zuschüsse für die
Kindertagesbetreuung in Höhe von knapp 188 Mio. Euro angesetzt. Zusätzlich dazu
kommt die nicht zweckgebundene Schlüsselzuweisung mit rund 542 Mio. Euro. Darin
werden u. a. die Personalkosten der Erzieher*innen nach dem TVöD berechnet. Die GEW Thüringen weiß jedoch,
dass viele freie Träger von Kindertageseinrichtungen nicht nach TVöD zahlen. Eine
zweckgebundene Zuweisung oder eine direkte Verrechnung der Personalkosten der Träger
beim Land Thüringen (wie von der Landeselternvertretung vorgeschlagen) wären
Möglichkeiten zur Umsetzung der bereits im Koalitionsvertrag der Thüringer
Regierungsparteien formulierten Ziele. Dort wurde für die Beschäftigten im Kita-Bereich
festgeschrieben, dass man mit den jeweiligen Sozialpartnern gute Löhne und
Arbeitsbedingungen in den Tarifverträgen vereinbaren will.
Die GEW Thüringen fordert die
Thüringer Landesregierung dazu auf, die zielgenauere Finanzierung der
Kindertagseinrichtungen nun anzugehen und die von der familienpolitischen
Sprecherin der LINKEN, Margit Jung, bereits im Mai 2015 geäußerte Notwendigkeit
einer solchen zweckgebundenen Zuweisung in die Praxis umzusetzen. „Es
wäre dann den Trägern der Kindertageseinrichtungen, ob kommunal oder freier
Träger, nicht mehr möglich, einen Teil dieser Zuweisungen zur Finanzierung anderer
Dinge zu verwenden. Das Geld würde dort ankommen, wo es hingehört, nämlich in
die gute, weil tarifliche Bezahlung für die anspruchsvolle Arbeit des
Erzieher*innenberufs“, so Kathrin Vitzthum weiter.
Diese Forderungen der GEW
Thüringen nach einer besseren Finanzausstattung von Kindertageseinrichtungen incl.
einer tariflichen Bezahlung der dort tätigen Erzieher*innen führen die
veröffentlichen Positionen fort. Bereits im bildungspolitischen Leitantrag vom September 2014
sprach sich die größte Interessenvertretung des Landes Thüringen im
Bildungsbereich dafür aus, dass die Qualitätsstandards in den Kindertageseinrichtungen
mindestens entsprechend des ThürKitaG und der Kita-Ausstattungsverordnung
umgesetzt und qualitativ verbessert werden müssen. Für die Betreuung muss ein
entsprechender Personalschlüssel, kleinere Gruppengröße und die räumlichen
Bedingungen geschaffen werden. Durch die nunmehr festgestellte Rechtswidrigkeit
des Betreuungsgeld ist der Bund nunmehr in der Pflicht und in der Lage, das
eingesparte Geld in die Qualität der Kindertageseinrichtungen fließen zu lassen
und die Länder bzw. Kommunen finanziell besser zu unterstützen.
Zusatzinformationen:
Der bildungspolitische Leitantrag
der GEW Thüringen, verabschiedet im September 2014: http://www.gew-thueringen.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=29930&token=4e660c86bc404310900900bcd19c366cb5d7eb08&sdownload
Mitteilung der GEW Thüringen am06.08.2015
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