Neuregelungen erleichtern die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeit
Der Bundestag hat heute (Freitag) in zweiter und dritter Lesung das
Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren
Elternzeit verabschiedet. Mit den Neuregelungen soll es für Mütter und
Väter künftig einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit
miteinander zu kombinieren. Außerdem wird die Elternzeit flexibler
gestaltet. Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015
in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
"Mit dem ElterngeldPlus
und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und
Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf
partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist der Wunsch vieler Eltern, dem wir
nachkommen," sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig.
"Wir gehen damit neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von
Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus ist ein erster wichtiger Schritt
auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit," so Schwesig weiter.
Eltern,
die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig in Teilzeit arbeiten und
Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitieren von
der Neuregelung. Der Bedarf besteht: laut einer Allensbach-Umfrage
befürworten 58 Prozent der Eltern das ElterngeldPlus. Bei den Eltern mit
Kindern unter 3 Jahren sind es sogar 67 Prozent.
Das bisherige
Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes
gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit
beruflich wieder ein, haben sie bislang dadurch einen Teil ihres
Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus:
Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das
ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu
zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus:
Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten
parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden,
erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.
Alleinerziehende
können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. In Zukunft wird
für alleinerziehende Eltern an den steuerlichen Entlastungsbetrag
nach Paragraph 24b EStG angeknüpft, damit sie von den Partnermonaten und
dem Partnerschaftsbonus profitieren können.
Auch die Elternzeit
wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag
eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24
Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes
genommen werden.
Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
wird das Gesetz klargestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die
ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen
haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten den
Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung soll zum 01.
Januar 2015 in Kraft treten. Für das Elterngeld stehen pro Jahr rund
fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Es beträgt mindestens 300 und
höchstens 1.800 Euro im Monat. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt
des Kindes über 1.000 Euro, werden 65 bzw. 67 Prozent als Elterngeld
gezahlt. Lag das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, ist das Elterngeld
prozentual höher.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.
Mitteilung des BMFSFJ am 07.11.2014
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