
Die Senkung des Rentenbeitragssatzes begrenzt den Anstieg der Sozialbeiträge zum Jahreswechsel. Die Anhebung des Pflegebeitrags um 0,3 Prozentpunkte wird in großen Teilen durch die Entlastung beim Rentenbeitrag kompensiert. In der eingetrübten Konjunktur kommt die Entlastung beim Rentenbeitrag zur rechten Zeit.
Zu Recht schreibt das Gesetz vor, dass der Beitragssatz gesenkt werden muss, wenn die Rücklagen der Rentenversicherung die vorgegebene Höchstgrenze überschreiten. Übervolle Sozialkassen verleiten den Gesetzgeber stets dazu, mehr Geld auszugeben. Auch das kürzlich in Kraft getretene Rentenpaket zeigt dies. Das Geld an die Beitragszahler zurückzugeben, ist die beste Alternative.
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