Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in zwei Fällen Verfahren
zur Verhängung von Hausverboten für den Deutschen Bundestag
eingeleitet. Die Verfahren betreffen zwei Männer, die das Parlament
auf Einladung von Mitgliedern der Fraktion Die Linke betreten und
Fraktionschef Gregor Gysi persönlich und mit laufender Kamera
bedrängt hatten. Jeder Versuch, auf Mitglieder des Deutschen
Bundestages physischen Druck auszuüben, sie körperlich zu bedrängen
und damit die Wahrnehmung der Aufgaben des Hauses zu gefährden, sei
indiskutabel und müsse unterbunden werden, sagte Lammert.
Die beiden Männer aus Kanada und den USA werden in
Medienberichten als extreme Kritiker Israels bezeichnet. Der
Bundestagspräsident kann nach Paragraph 7 Absatz 4 der Hausordnung,
die als Anhang Bestandteil der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages ist, bei Verstößen ein Hausverbot verhängen.
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