Donnerstag, 20. November 2014

25 Jahre Kinderrechte

Bundeskinderministerin Manuela Schwesig lädt anlässlich des 25jährigen Jubiläums
der VN-Kinderrechtskonvention zu einem großen Kinderrechtefest nach Berlin ein

Heute (Donnerstag) vor 25 Jahren hat die Generalversammlung der
Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Weltweit wird dieser
wichtige Meilenstein in der Geschichte der Rechte von Kindern und Jugendlichen
mit zahlreichen Veranstaltungen begleitet. Bundeskinderministerin
Manuela Schwesig lädt zu diesem besonderen Geburtstag rund 300 Kinder und
Jugendliche, Vertreter und Vertreterinnen der Politik, der Fachwelt sowie
Organisationen, die sich für Kinderrechte engagieren, zu einem großen Fest ins
TIPI am Kanzleramt in Berlin ein.

"Die Kinderrechtskonvention hat vor 25 Jahren zu einem Umdenken in der
Gesellschaft geführt. Wir müssen heute nicht mehr darüber streiten, welche Rechte
Kinder haben", sagte Schwesig. "Wir müssen uns aber fragen, wie wir diese
Kinderrechte am besten umsetzen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
würde uns dazu verpflichten, unseren Alltag stärker nach den Bedürfnissen und
Wünschen von Kindern auszurichten."

Auf der Jubiläumsveranstaltung stellen Kinder und Jugendliche verschiedener
Organisationen ihre diesjährigen Aktionen zum Thema Kinderrechte vor und
diskutieren direkt mit der Bundeskinderministerin über den Umsetzungsstand der
Kinderrechtskonvention in Deutschland.

"Ich bin gespannt von den Kindern und Jugendlichen zu erfahren, ob sie mit der
Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland zufrieden sind und an welcher Stelle
sie sich noch konkrete Verbesserungen wünschen." Schwesig erklärt außerdem: "Um
besser zu erfahren, was die Kinder in ihrem Alltag brauchen, werden wir beim
Deutschen Institut für Menschenrechte eine Monitoring-Stelle einrichten, die
kontinuierlich beobachtet, ob und wie in Deutschland die Kinderrechtskonvention
auf allen Ebenen umgesetzt wird."

Die Kinderrechtskonvention ist in Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten.
Sie enthält unter anderem den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Bildung, das
Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und sexueller Ausbeutung, das Recht auf
Meinungsfreiheit, das Recht auf Gesundheit und Leistungen der sozialen Sicherheit
sowie das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Inzwischen gibt es
drei

Zusatzprotokolle zur Kinderrechtekonvention, die die Rechte von Kindern
spezifizieren und erweitern. Das dritte Zusatzprotokoll, das in Deutschland seit
dem 14. April 2014 in Kraft ist, regelt ein Beschwerdeverfahren, mit dem Kinder
und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention beim
VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können.



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