Dienstag, 11. November 2014

Polizei warnt vor getarntem Elektroschocker

In den vergangenen Wochen sind von der Polizei mehrere als Taschenlampe getarnte Elektroschocker sichergestellt worden. Es handelt sich dabei um verbotene Gegenstände. In den Ring der Lichtaustrittsöffnung sind bei diesen Geräten rechts und links Elektroden
eingearbeitet, über die Hochspannungs-Blitzentladungen hörbar abgegeben werden. Das soll den Gegner abschrecken. Wird dieser Ring einem Menschen auf den Körper aufgesetzt, können heftige Stromschläge den Betroffenen außer Gefecht setzen.
Es gibt auf dem Markt zugelassene Elektroschocker. Diese Geräte tragen das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zur Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und dürfen ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Diese zugelassenen Geräte darf man besitzen und mit sich führen. Allerdings darf man sie nicht Unberechtigten überlassen oder sie mit zu öffentlichen Veranstaltungen nehmen.
Im Gegensatz dazu sagt das Waffengesetz ganz eindeutig, dass Elektroschocker, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Bedarfs verkleidet sind, als getarnte Waffen verboten sind.
Deshalb warnt die Polizei davor, sich solche Geräte zu kaufen. Allein deren Besitz ist eine Straftat, für die das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder empfindliche Geldstrafen vorsieht.


Anlage: Foto Taschenlampen-Elektroschocker

Eine Mitteilung der LPI Nordhausen am 11.11.2014

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