In den vergangenen
Wochen sind von der Polizei mehrere als Taschenlampe getarnte
Elektroschocker sichergestellt worden. Es handelt sich dabei um
verbotene Gegenstände. In den Ring der Lichtaustrittsöffnung sind
bei diesen Geräten rechts und links Elektroden
eingearbeitet, über
die Hochspannungs-Blitzentladungen hörbar abgegeben werden. Das soll
den Gegner abschrecken. Wird dieser Ring einem Menschen auf den
Körper aufgesetzt, können heftige Stromschläge den Betroffenen
außer Gefecht setzen.
Es gibt auf dem
Markt zugelassene Elektroschocker. Diese Geräte tragen das
Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zur
Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und dürfen ab dem
18. Lebensjahr erworben werden. Diese zugelassenen Geräte darf man
besitzen und mit sich führen. Allerdings darf man sie nicht
Unberechtigten überlassen oder sie mit zu öffentlichen
Veranstaltungen nehmen.
Im Gegensatz dazu
sagt das Waffengesetz ganz eindeutig, dass Elektroschocker, die einen
Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen
Bedarfs verkleidet sind, als getarnte Waffen verboten sind.
Deshalb warnt die
Polizei davor, sich solche Geräte zu kaufen. Allein deren Besitz ist
eine Straftat, für die das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder empfindliche Geldstrafen vorsieht.
Anlage: Foto
Taschenlampen-Elektroschocker
Eine Mitteilung der LPI Nordhausen am 11.11.2014
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