Wahl: Umsetzung der Istanbul-Konvention
in Thüringen überfällig
Tödliche Gewalt gegen Frauen ist in
Deutschland leider kein Einzelfall. Jeden Tag versucht ein Mann, seine
(Ex-)Partnerin zu töten. Jeden dritten Tag gelingt es. Das macht allein 122
Frauenmorde, sogenannte Femizide, im Jahr 2018.
Dazu erklärt Laura Wahl,
frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Leider muss man es so deutlich sagen: Eine Partnerschaft stellt für Frauen
immer noch ein Sicherheitsrisiko dar. Statistisch gesehen stellt nicht die Vergewaltigung auf dem Nachhauseweg das große
Risiko dar, sondern der eigene Partner, Expartner oder Geliebte. Es war deshalb
mehr als überfällig, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2018 in Deutschland in
Kraft getreten ist.“
Aus einer Antwort auf die kleine Anfrage
der grünen Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich geht hervor, dass in Thüringen
aktuell neun Frauenhäuser sowie drei Frauenschutzwohnungen durch Zuwendungen
des Landes gefördert werden. In diesen sind insgesamt 141 Plätze verfügbar.
Darüber hinaus sind fünf weitere Frauenschutzeinrichtungen bekannt. Die
Auslastung zwischen den Regionen schwankt, doch immer wieder sind die Wohnungen
voll ausgelastet, so dass Schutzsuchende abgewiesen werden müssen, im vergangen
Jahr betraf das mangels Plätzen mehr als 130 Frauen.
„Wir brauchen deutlich mehr
Schutzplätze! Als rot-rot-grüne Fraktionen arbeiten wir daher gerade an einem
Antrag, mit dem die Istanbul-Konvention in Thüringen endlich umgesetzt werden
soll. Allerdings reicht es nicht, eine
Schutzwohnung bereit zu stellen, sondern es muss auch mehr fachliches Personal
gefördert werden, dass die betroffenen Frauen mit psychosozialer Beratung
unterstützt. Es ist außerdem dringend nötig, dass auch Beratung für Kinder
geschaffen wird, denn auch diese werden in Fällen häuslicher Gewalt häufig
traumatisiert“, so Wahl.
„Gerade in Krisen verstärken sich meist
problematische Tendenzen. Wo schon zu normalen Zeiten Unterstützungsnetzwerke
unzureichend ausgebaut sind, verschärfen sich die Problemlagen. Deshalb wird es
Zeit, dass wir die Umsetzung der Istanbul-Konvention endlich in Thüringen
angehen. Damit möglichst alle Betroffenen erreicht werden, ist es umso
wichtiger, dass wir bei der Umsetzung der Konvention weiter denken. Wir müssen
auf die besonderen Bedarfe von geflüchteten Frauen oder Frauen mit Behinderung
eingehen. Ebenso müssen wir auch für
inter- und transgeschlechtliche Menschen, die in hohem Maße Gewalt ausgesetzt
sind, Schutzwohnungen bereitstellen“, so Wahl abschließend.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 17. Juni 2020
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