Donnerstag, 18. Juni 2020

Windkraft-Mindestabstände über 1.000 m ermöglichen

Gottweiss: „Bundesländer sollen selbst entscheiden können“

Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag will, dass die Länder wieder selbst über die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern entscheiden können. „Wir fordern den Bundestag auf, die anstehende Gesetzesänderung so zu formulieren, dass es keine Vorfestlegung auf höchstens 1.000 m Abstand zur Bebauung gibt“, so der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Gottweiss. „Die Länder sind selbst in der Lage, die regionalspezifischen Unterschiede in fachlich begründete Abstandsregelungen münden zu lassen“. So hatte Bayern eine frühere Länderöffnungsklausel genutzt, um die 10h-Regel einzuführen, bei der ein Abstand des zehnfachen der Höhe von Windrädern gilt. Die gleiche Möglichkeit sollte allen Bundesländern zur Verfügung stehen.

In diesem Zusammenhang kritisiert er die Bundes-SPD, die in Berlin darauf gedrungen hat, ausschließlich eine Abweichung nach unten zu ermöglichen. „Konkret bedeutet das, ein Land darf die Mindestabstände auf beispielsweise 750 m absenken, aber nicht auf 1.250 m erhöhen“, so Gottweiss. „Und das obwohl wir in Thüringen auf Ebene der Regionalplanung mit einem Mindestabstand von 1.250 m gute Erfahrung gemacht haben“. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte Thüringen keineswegs hinter diesen Wert zurückfallen. Noch besser wäre es jedoch, in Anlehnung an Bayern eine Regel einzuführen, die sich an der Höhe der Windräder orientiert.

„Wenn wir die Freiheit bekommen, selbst entscheiden zu können, werden wir die regierungstragenden Fraktionen von Rot-Rot-Grün in die Pflicht nehmen, eine Entscheidung im Sinne der Thüringer Bürger zu treffen“, betont Gottweiss. Nur so könne man dauerhaft auch Akzeptanz für die Windkraft in der Bevölkerung erhalten.

Matthias Thüsing

Stellv. Pressesprecher

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