Gottweiss: „Bundesländer sollen selbst entscheiden können“
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
will, dass die Länder wieder selbst über die Mindestabstände von
Windkraftanlagen zu Wohnhäusern entscheiden können. „Wir fordern den
Bundestag auf, die anstehende Gesetzesänderung so zu
formulieren, dass es keine Vorfestlegung auf höchstens 1.000 m Abstand
zur Bebauung gibt“, so der umweltpolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Thomas Gottweiss. „Die Länder sind selbst in der
Lage, die regionalspezifischen Unterschiede in fachlich begründete
Abstandsregelungen münden zu lassen“. So hatte Bayern eine frühere
Länderöffnungsklausel genutzt, um die 10h-Regel einzuführen, bei der ein
Abstand des zehnfachen der Höhe von Windrädern gilt. Die gleiche
Möglichkeit sollte allen Bundesländern zur Verfügung
stehen.
In diesem Zusammenhang kritisiert er die
Bundes-SPD, die in Berlin darauf gedrungen hat, ausschließlich eine
Abweichung nach unten zu ermöglichen. „Konkret bedeutet das, ein Land
darf die Mindestabstände auf beispielsweise 750 m absenken,
aber nicht auf 1.250 m erhöhen“, so Gottweiss. „Und das obwohl wir in
Thüringen auf Ebene der Regionalplanung mit einem Mindestabstand von
1.250 m gute Erfahrung gemacht haben“. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte
Thüringen keineswegs hinter diesen Wert zurückfallen.
Noch besser wäre es jedoch, in Anlehnung an Bayern eine Regel
einzuführen, die sich an der Höhe der Windräder orientiert.
„Wenn wir die Freiheit bekommen, selbst
entscheiden zu können, werden wir die regierungstragenden Fraktionen von
Rot-Rot-Grün in die Pflicht nehmen, eine Entscheidung im Sinne der
Thüringer Bürger zu treffen“, betont Gottweiss. Nur so
könne man dauerhaft auch Akzeptanz für die Windkraft in der Bevölkerung
erhalten.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
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