Tischner: „Schulen im ländlichen Raum nicht benachteiligen“
Erfurt – „Bislang hat die Landesregierung immer den
Eindruck erweckt, die Bundesmittel gleichberechtigt an die Schulträger
durchreichen zu wollen. Durch neue Kriterien drohen die ländlich
geprägten Landkreise jetzt zu den Verlierern dieses
Verfahrens zu werden.“ Mit diesen Worten hat der bildungspolitische
Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im Thüringer
Landtag, Christian Tischner, auf die am Freitag erfolgte Unterzeichnung
der Zusatzvereinbarung mit dem Bund zum Sofortausstattungsprogramm
des Digitalpakts Schule durch Bildungsminister Holter reagiert.
Offensichtlich plant das Thüringer Bildungsministerium, bei der
Verteilung der Bundesmittel auf die Schulträger neben der Schülerzahl
auch sogenannte Sozialraumindizes als Maßstab anzulegen. „Ein
solcher Index würde insbesondere ländliche Schulen benachteiligen“,
erklärte Tischner.
Thüringen erhält im Rahmen des Programms circa 13
Millionen Euro Bundesmittel und leistet einen Eigenanteil von einer
Million Euro. „Da auch der Bund bei der Verteilung der Mittel an die
Länder den Königsteiner Schlüssel nutzt, sollte Thüringen
bei der Verteilung an die Schulträger keine zusätzlichen Hürden durch
Sonderkriterien aufbauen. Alles andere schafft nur neue
Ungerechtigkeiten und fördert Zwist unter den Schulträgern“, so
Tischners Befürchtung. „De facto hinkt der ländliche Raum ja schon
jetzt in Sachen Digitalisierung hinterher.“
Ziel des Sofortausstattungsprogramms ist es, allen
Schülern die Teilhabe am digitalen Unterricht in der Zeit des
Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebs zu ermöglichen und dafür
bei Bedarf Leihgeräte zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich
sozialer Ungleichgewichte spiele in der Bund-Länder-Vereinbarung
lediglich bei der Bedarfsermittlung an den Schulen eine Rolle. „Bei der
Verteilung der Mittel an die Schulträger lässt sich ein solcher Bezug
aus unserer Sicht nicht ableiten“, machte Tischner
deutlich.
Felix Voigt
Pressesprecher
Pressesprecher
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