Staatsvertrag über die Errichtung einer
Kulturstiftung Mitteldeutscher Schlösser und Gärten
Henfling: Nachverhandlungen sind
dringend notwendig
Die Thüringer Staatskanzlei hat
angekündigt für den Staatsvertragsentwurf über die Errichtung einer
Kulturstiftung Mitteldeutscher Schlösser und Gärten nach zu verhandeln. „Das
ist ein zwingend notwendiger Schritt“, führt Madeleine Henfling,
kulturpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN aus.
„Der Staatsvertragsentwurf war in der
vorliegenden Form für uns Grüne nicht zustimmungsfähig. Wir haben im September
2019 einen Antrag als Koalitionsfraktionen dazu verabschiedet. Darin wird ein
klarer Auftrag an die Staatskanzlei für die Verhandlungsführung vergeben. Unter
anderem hat das Parlament die Landesregierung sehr klar aufgefordert, im
Staatsvertrag und der Satzung der Kulturstiftung Regelungen zu treffen, die
gewährleisten, dass die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen stets paritätisch
in den Stiftungsgremien vertreten sind und kein Trägerland bei Entscheidungen,
die zum Freistaat Thüringen bzw. dem Land Sachsen-Anhalt gehörende
Liegenschaften und deren Betrieb betreffen, überstimmt werden kann. Diesem
Auftrag ist der Staatsvertragsentwurf nicht nachgekommen. Eine Mitteldeutsche
Stiftung darf nicht zu Lasten Thüringens gehen. Die Ressourcenfrage des MDR ist
uns hier ein mahnendes Beispiel“, begründet Madeleine Henfling ihre Kritik.
„Wir möchten sehr dafür werben, bei den
anstehenden Staatsvertragsnachverhandlungen die Parlamente einzubeziehen. Wir
ersparen uns so viel Frust auf allen Seiten. Als Grüne sehen wir Transparenz
und Teilhabe als wichtiges Mittel zur Stärkung der Demokratie und glauben, dass
dies auch dem Thema Mitteldeutsche Kulturstiftung zuträglich ist.
Verhandlungsstände rein aus der Presse zu erfahren ist da im besten Fall
schwierig. Wir stehen für eine konstruktive Mitarbeit bereit und wollen die
Bundesmittel zugunsten Thüringens und der Thüringer Kulturlandschaft
ermöglichen. Ein Gelingen macht aus unserer Sicht die Beteiligung der
Länderparlamente im Verhandlungsprozess unbedingt notwendig“, urteilt Henfling
abschließend.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 04. Juni 2020
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