Dienstag, 23. Juni 2020

Sommerkonferenz der Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund vom 22. bis 23. Juni 2020 auf Usedom

 Beschluss Europäische Finanzpolitik braucht Solidarität mit Augenmaß 

Die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher sehen die Pläne für eine ausschließlich auf die Pandemie bezogene, einmalige und zeitlich begrenzte Anleihe im Namen der Europäischen Union als akzeptablen Kompromiss. Damit werden die Mitgliedstaaten bei ihrer Reaktion auf die CoronaKrise unterstützt und zugleich der Einstieg in eine dauerhafte gemeinschaftliche Schuldenhaftung verhindert. Dem Gedanken der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wird Rechnung getragen, da jeder Mitgliedstaat die Verantwortung für seine Politik trägt. Es ist von allen Mitgliedstaaten europäischer Geist und Ehrgeiz gefordert. Gelebte Solidarität muss Hand in Hand gehen mit nationalen Bemühungen um eine starke Wirtschaft, ein nachhaltiges Sozialwesen und stabile Finanzen. Jedes neue Programm muss sich mit einem europäischen Mehrwert begründen lassen und mitgliedstaatliche Initiativen ergänzen. Daneben lehnen die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher eine dauerhafte Niedrigzinspolitik der EZB ab. Es widerspricht der Nachhaltigkeit, allein auf den Hoffnungswert dauerhaft niedriger Zinsen zu setzen und den haushaltspolitischen Ausweg in einer Staatsfinanzierung durch die Zentralbanken zu suchen, ohne eigene ausgabenpolitische Schwerpunkte zu setzen. Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit schlechterer Kreditwürdigkeit würde dieser Ansatz anders als der Bundesrepublik erst recht keine Perspektive aus einer explodierenden Staatsverschuldung eröffnen.

CDU/CSU-Finanzsprecherkonferenz Mike Mohring / Egbert Liskow: Die Schuldenbremse erlebt ihre Bewährungsprobe

Mike Mohring als Vorsitzender der Konferenz einstimmig bestätigt Am heutigen Dienstag endete auf Usedom die Sommerkonferenz der Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund. Die Konferenz findet planmäßig zweimal im Jahr statt. Ausrichter der Sommerkonferenz 2020 war die CDU-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern. Mit Blick auf die Beschlusspapiere erklärt der Vorsitzende der Konferenz Mike Mohring (Thüringen): „Die vor Jahren verankerte Schuldenbremse in den Haushalten von Bund und Ländern hat nicht nur dafür gesorgt, dass wir jetzt finanzielle Spielräume haben, die es uns ermöglichen, vergleichsweise geräuscharm durch die Krise zu navigieren. Die Schuldenbremse ist auch bei weitem kein starres Instrument: Sie ermöglicht das gezielte, befristete Aufnehmen neuer Kredite in Phasen der Krise, sie bedingt aber auch, einen verpflichtenden generationengerechten Tilgungsplan. Insofern gibt es keinen Grund, die Schuldenbremse in Zweifel zu ziehen. Sie hat durch die Pandemie nicht an Bedeutung eingebüßt, sie hat vielmehr ihre erste echte Bewährungsprobe bestanden. Die Sprecherkonferenz fordert, schnell zu strukturell ausgeglichenen Haushalten zurückzukehren. Zudem werbe ich dafür, dass jetzt eine exakte Kosten-Nutzen-Analyse mit Blick auf die vereinbarten und noch zu vereinbarenden Hilfsprogramme vorgenommen wird, damit wirtschaftliche Hilfen von Ländern, Bund und EU einander sinnvoll ergänzen und Mehrfachförderungen vermieden werden.“ Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern Egbert Liskow ergänzt: „Bei aller Notwendigkeit der vereinbarten Hilfsmaßnahmen müssen wir darauf achten, dass Bund und Länder noch ausreichend Liquidität haben, um die Folgen eines möglichen neuerlichen Aufflammens der Pandemie wirksam bekämpfen zu können. Die Aufnahme einer einmaligen, zeitlich begrenzten Anleihe durch die Europäische Union halten wir für akzeptabel, um die wirtschaftlichen Schäden durch die Pandemie zu lindern. Die Gefahr, dass die europäischen Staaten sich an das süße Gift billigen Geldes aufgrund der guten Bonität Dritter gewöhnen, muss von vornherein so klein wie möglich gehalten werden. Deswegen sollen mithilfe der Anleihe auch ausschließlich Projekte bezahlt werden, die europäischen Mehrwert schaffen. Nach wie vor muss gelten, dass jeder Staat in der Europäischen Union für seine eigenen Schulden haftet, damit der europäische Solidaritätsgedanke nicht überdehnt wird. Ich freue mich, dass mein Kollege Mike Mohring weiterhin die Sprecherkonferenz leitet. Er wurde heute auf meinen Vorschlag hin einstimmig bestätigt.“


                                                         Beschluss

                      Schuldenbremse ist Maßstab für solide Haushaltspolitik

 Die von der Union gegen viele Widerstände durchgesetzte solide Haushaltspolitik (Schwarze Null) hat die Grundlage dafür geschaffen, dass Bund und Länder in der Corona-Krise schlagkräftig handeln konnten. Gemeinsam mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse sind dies wichtige Leitplanken für die Haushaltspolitik der Gegenwart und der Zukunft. Dies galt in Zeiten der bis vor wenigen Monaten laufenden Hochkonjunktur und gilt auch jetzt in Zeiten der Corona-Krise. Ihr Regelwerk ermöglicht gerade im größten gesamtdeutschen Wirtschaftseinbruch seit Bestehen der Bundesrepublik entschlossenes Handeln des Staates. Solides Wirtschaften und eine umsichtige Haushaltspolitik sind Markenkern der Union. Weder ist die Corona-Krise auf kurze Sicht beendet, noch ist das Ausmaß der finanziellen Belastungen für Bürger, Wirtschaft und die staatlichen Gebietskörperschaften gegenwärtig hinreichend klar abzuschätzen. Nach den unmittelbaren Hilfsmaßnahmen der vergangenen Wochen und Monaten geht es jetzt primär darum, die Finanzierungsanteile der Länder für das auf Bundesebene beschlossene Konjunkturprogramm sicherzustellen. Weitere konjunkturpolitische Maßnahmen sollen nur nach einer strengen Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen. Die Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher sind sich einig, dass in dieser historischen Zäsur auch Kreditaufnahmen notwendig sind, jedoch Spielräume für künftige Risiken nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Kreditaufnahme bedeutet auch einen verpflichtenden generationengerechten Tilgungsplan. Der grundgesetzliche Rahmen der Schuldenbremse sichert Bund und Ländern die grundsätzliche Handlungsfähigkeit auch in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs. Sie hat in der Corona-Krise ihre erste Bewährungsprobe mit dem dafür vorgesehenen Ausnahmetatbestand bestanden. Die Schuldenbremse diszipliniert aber zugleich den Haushaltsgesetzgeber, indem sie zu einer politischen Schwerpunktsetzung zwingt. Für einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung brauchen wir eine Unternehmenssteuerreform, den Ausbau der Verlustverrechnung und der Forschungsförderung sowie die Prüfung, welche befristeten Maßnahmen im Konjunkturprogramm auf Dauer angelegt werden sollen.

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