Donnerstag, 18. Juni 2020

CDU-Fraktion setzt Mindesthöhe für Landesjugendförderplan durch

Bühl: „Jugendarbeit inner- und außerhalb der Schule gestärkt“

Erfurt – „Mit der neuen Mindestförderhöhe für den Landesjugendförderplan haben wir uns an entscheidender Stelle durchgesetzt. Die getroffene Regelung ist ein großer Erfolg für die Jugendarbeit inner- und außerhalb der Schule.“ Mit diesen Worten hat der parlamentarische Geschäftsführer und jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, die Verabschiedung der Novelle des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes kommentiert. Damit ist es der CDU-Fraktion gelungen, auch für die Mittel des Landesjugendförderplans eine Mindestförderhöhe gesetzlich festzuschreiben. „Durch dieses Gesetz wird die finanzielle Ausstattung der Jugendarbeit in Thüringen für die nächsten Jahre gesichert“, erklärte Bühl. Ursprünglich war dies im Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Minderheitskoalition nur für den Bereich der Schulsozialarbeit vorgesehen.

Zur Umsetzung des Landesjugendförderplanes gewährt das Land den freien Trägern künftig einen Zuschuss von mindestens 3,8 Millionen Euro jährlich. Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium überprüft alle zwei Jahre die Höhe einer Anpassung des Zuschusses, insbesondere in Bezug zu Tarifsteigerungen und unvorhergesehenen Bedarfen und informiert den für Jugend zuständigen Ausschuss des Landtags über das Ergebnis der Prüfung. „Auch in der überregionalen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der außerschulischen und kulturellen Jugendbildung ist es wichtig, dass eine engagierte und nachhaltige Arbeit gewährleistet ist. Die überregionalen Angebote unterstützen eine demokratische Kultur und Partizipation. Dafür braucht es eine verlässliche Finanzierung, die jetzt durch unseren Einsatz sogar noch gesteigert werden konnte“, so der CDU-Politiker.

Bühl betonte ausdrücklich, dass es sich bei der im Gesetz festgeschriebenen Summe um die Mindestförderhöhe und keineswegs um ein maximal anzunehmendes Gesamtbudget handelt: „Die Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe über den Jugendhilfeplanungsprozess und eine bedarfsgerechte Ausfinanzierung der Landesjugendförderung wird damit nicht obsolet. Für den nächsten Förderplan haben wir damit ein sehr solides Fundament, um zum Beispiel die Herausforderungen der Digitalisierung bewältigen zu können.“

Felix Voigt 

Pressesprecher

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