Bühl: „Jugendarbeit inner- und außerhalb der Schule gestärkt“
Erfurt – „Mit der neuen Mindestförderhöhe für
den Landesjugendförderplan haben wir uns an entscheidender Stelle
durchgesetzt. Die getroffene Regelung ist ein großer Erfolg für die
Jugendarbeit inner- und außerhalb der Schule.“ Mit diesen
Worten hat der parlamentarische Geschäftsführer und jugendpolitische
Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, die
Verabschiedung der Novelle des Kinder- und
Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes kommentiert. Damit ist es der
CDU-Fraktion gelungen,
auch für die Mittel des Landesjugendförderplans eine Mindestförderhöhe
gesetzlich festzuschreiben. „Durch dieses Gesetz wird die finanzielle
Ausstattung der Jugendarbeit in Thüringen für die nächsten Jahre
gesichert“, erklärte Bühl. Ursprünglich war dies im
Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Minderheitskoalition nur für den
Bereich der Schulsozialarbeit vorgesehen.
Zur Umsetzung des Landesjugendförderplanes
gewährt das Land den freien Trägern künftig einen Zuschuss von
mindestens 3,8 Millionen Euro jährlich. Das für Kinder- und Jugendhilfe
zuständige Ministerium überprüft alle zwei Jahre die Höhe
einer Anpassung des Zuschusses, insbesondere in Bezug zu
Tarifsteigerungen und unvorhergesehenen Bedarfen und informiert den für
Jugend zuständigen Ausschuss des Landtags über das Ergebnis der Prüfung.
„Auch in der überregionalen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit,
der außerschulischen und kulturellen Jugendbildung ist es wichtig, dass
eine engagierte und nachhaltige Arbeit gewährleistet ist. Die
überregionalen Angebote unterstützen eine demokratische Kultur und
Partizipation. Dafür braucht es eine verlässliche Finanzierung,
die jetzt durch unseren Einsatz sogar noch gesteigert werden konnte“,
so der CDU-Politiker.
Bühl betonte ausdrücklich, dass es sich bei der
im Gesetz festgeschriebenen Summe um die Mindestförderhöhe und
keineswegs um ein maximal anzunehmendes Gesamtbudget handelt: „Die
Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe über den Jugendhilfeplanungsprozess
und eine bedarfsgerechte Ausfinanzierung der Landesjugendförderung wird
damit nicht obsolet. Für den nächsten Förderplan haben wir damit ein
sehr solides Fundament, um zum Beispiel die Herausforderungen der
Digitalisierung bewältigen zu können.“
Felix Voigt
Pressesprecher
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