Freitag, 19. Juni 2020

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums:

 Contergangeschädigte Menschen bekommen Rechtssicherheit

Ministerin Giffey: Betroffene dürfen auf die Zahlung ihrer monatlichen Conterganrente vertrauen

Die weltweit etwa 2600 contergangeschädigten Menschen, die von der Conterganstiftung für behinderte Menschen Leistungen erhalten, bekommen Rechtssicherheit: Ihre bereits bewilligten Conterganrenten dürfen nicht mehr aberkannt werden. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, begrüßt die von den Regierungsfraktionen eingebrachte und gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedete Änderung des Conterganstiftungsgesetzes.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Künftig wird es nicht mehr dazu kommen, dass contergangeschädigte Menschen von heute auf morgen ohne finanzielle Unterstützung dastehen. Die Betroffenen dürfen nun darauf vertrauen, dass ihre gesetzlichen Leistungsansprüche erfüllt werden und die monatliche Conterganrente lebenslang gezahlt wird. Diese gesetzliche Regelung ist nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich ein wichtiges Signal.“ 

Die Leistungen der Conterganstiftung werden nur an Menschen gezahlt, die durch ein Originalpräparat der Firma Grünenthal zu Schaden gekommen sind – nicht aber, wenn ein Lizenzprodukt ihre Behinderung verursacht hat. In der Vergangenheit wurden deshalb Leistungen aberkannt, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellte, dass die Betroffenen durch ein Lizenzprodukt geschädigt worden sind. Doch nach mehr als 60 Jahren ist ein solcher Nachweis schwer zu erbringen. Die Gesetzesänderung stärkt nun das Vertrauen der Betroffenen, da eine Aberkennung bereits bewilligter Leistungen verboten wird. 

Die Conterganrenten reichen – je nach Grad der Behinderung – von mindestens 744 Euro bis maximal 8397 Euro pro Monat.

Mit der Gesetzesänderung wird darüber hinaus der Weg freigemacht für eine Förderung medizinischer Kompetenzzentren durch die Conterganstiftung. Hierfür wurde eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Für die Betroffenen bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote.

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat die Rechtsaufsicht über die Conterganstiftung.
 

Web-Ansicht: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/contergangeschaedigte-menschen-bekommen-rechtssicherheit/156732

 Bundesfamilienministerium  
 Veröffentlicht am 19.06.2020 

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