Tischner: „Ministerium bringt Kindergärten und Grundschulen in die Bredouille“
Erfurt – „Träger von Grundschulen und Kindergärten
können nicht erst am Donnerstag eine Verordnung erhalten, die bereits
montags umgesetzt werden soll. Zudem lässt die neue Verordnung
zahlreiche Fragen ungeklärt.“ Mit diesen Worten hat
der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, die Informationspolitik des
Bildungsministeriums zur Erweiterung des Bildungs- und
Betreuungsangebotes an Kindergärten und Grundschulen ab dem 15.
Juni 2020 kritisiert. „Dass sich neben dem Thüringer Lehrerverband nun
auch die Träger von Kindergärten und Grundschulen kritisch äußern,
sollte dem Ministerium zu denken geben“, sagte Tischner und kündigte
eine mündliche Anfrage seiner Fraktion zu zentralen
offenen Fragen der Verordnung für die kommende Landtagssitzung an. Dass
durch diese Verordnung beispielsweise Tatbestände normiert und mit
Bußgeldern belegt werden, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, lehnt
die CDU-Fraktion ab. Schul- und Kindergartenleitungen,
aber auch die in den Einrichtungen tätigen Lehrer und Erzieher sollten
nicht unter Generalverdacht gestellt, sondern bei der Umsetzung der
Maßnahmen durch klare Vorgaben und Handlungsempfehlungen unterstützt
werden, so Tischner.
„Wir halten die umgehende weitere Öffnung von
Kindergärten und Grundschulen nach wie vor für einen notwendigen und
angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens auch richtigen Schritt.
Die Einrichtungen hätten jedoch deutlich mehr Vorlauf
zur Umsetzung der neuen Regelungen benötigt, den ihnen das Ministerium
leider nicht gelassen hat“, erklärte der CDU-Abgeordnete. „Viele wissen
nicht, wie sie ab Montag eine Betreuung von mindestens sechs Stunden mit
dem zur Verfügung stehenden Personal abdecken
sollen und werden mit ihren Problemen allein gelassen“, so Tischner
weiter. Unklarheit bestehe zudem in der Frage der Definition einer
Gruppe sowie von begründeten Ausnahmefällen, in denen Personal zwischen
den verschiedenen Gruppen wechseln darf. Diese Antworten
bleibe die Verordnung schuldig, für die Organisation der Betreuung und
des Personaleinsatzes seien sie aber zentral.
Nicht durchdacht scheint Tischner auch die Frage
der Notbetreuung. „Offensichtlich soll auch die Notbetreuung in den
Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen komplett wegfallen. Das
steht jedoch mit der Erweiterung des Betreuungsangebotes
an Kindergärten und Grundschulen in keinem sachlichen Zusammenhang, da
an den weiterführenden Schulen nach wie vor ein Wechsel von Präsenz- und
Distanzunterricht stattfindet und die Kinder mit dem Wegfall der
Notbetreuung kein verlässliches tägliches Betreuungsangebot
mehr haben“, kritisiert Tischner und ergänzt: „Auch im Falle der
erneuten Schließung von Kindergärten oder Grundschulen beziehungsweise
einzelnen Gruppen oder Klassen ist der Anspruch auf Notbetreuung in der
Verordnung widersprüchlich formuliert. Etwas mehr
Vorausschau und Klarheit hätte diesem wichtigen Schritt, alle Kinder so
schnell wie möglich wieder täglich in die Kindergärten und Grundschulen
zu bekommen, sicher gut getan.“
Felix Voigt
Pressesprecher
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen