Tischner: „Erneute Kraftanstrengung hätte durch klaren Kurs vermieden werden können“
Erfurt – „Die Lockerung der
Infektionsschutzmaßnahmen an Kindergärten und Grundschulen ist für die
Eltern ein längst überfälliger Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Leider hat die Landesregierung mit diesem späten
Richtungswechsel
wertvolle Zeit verstreichen lassen.“ Mit diesen Worten hat der
stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, die heutige
Kabinettsentscheidung kommentiert, ab dem 15. Juni 2020 wieder ein
tägliches
Betreuungsangebot für alle Kindergarten- und Hortkinder im Umfang
von sechs bis acht Stunden vorzuhalten. Tischner dankte den
Erzieherinnen und Erziehern, den Lehrerinnen und Lehrern und auch den
Leiterinnen und Leitern der Kindergärten und Grundschulen, die
in den letzten Wochen umfassende Konzepte erarbeitet haben, wie der
Kindergarten und Schulbetrieb unter diesen schwierigen Bedingungen und
strikten Vorgaben funktionieren kann.
Dass die Landesregierung nicht, wie von der
CDU-Fraktion gefordert, schon vor einem Monat für die „sächsische
Lösung“ entschieden habe, falle den Pädagogen und Betreuern jetzt auf
die Füße: „Dass die Betreuungssituation nun nach nur
zwei Wochen erneut umstrukturiert werden muss, ist auch ein Schlag ins
Gesicht derer, die sich mit viel Aufwand in den letzten Wochen um die
Organisation der Betreuungsangebote gekümmert haben. Diese erneute
Kraftanstrengung hätte durch einen klaren Kurs vermieden
werden können“, sagte Tischner. Auch hätten die Schulen früher
einbezogen und informiert werden müssen, um die jeweiligen Regelungen
umsetzen zu können, so Tischner weiter.
„Eine strikte Trennung von Lerngruppen nach
sächsischem Vorbild wäre von Anfang an sinnvoller gewesen als die
Beschränkung der Gruppengrößen. Vor allem hätte sie die tage- oder
wochenweisen Wechselmodelle in den Einrichtungen überflüssig
gemacht“, erklärte der CDU-Politiker. Auch dürfe die Tatsache nicht
unter den Tisch fallen, dass Eltern bei einem täglichen
Betreuungsangebot von sechs bis acht Stunden nach wie vor in vielen
Fällen nicht Vollzeit arbeiten könnten. „Ziel muss es sein, möglichst
zeitnah zu einer vollständigen Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf
Bildung und Betreuung zurückzukehren“, machte Tischner deutlich.
Felix Voigt
Pressesprecher
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