Schard: „Showveranstaltung der AfD soll vom gesundheitspolitischen Schlingerkurs ablenken“
Erfurt – Die Niederlage der AfD-Fraktion vor dem
Verfassungsgericht nannte der justizpolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion Stefan Schard, „vorhersehbar.“ Die Weimarer Richter
hatten es abgelehnt, per Eilentscheidung die Corona-Beschränkungen
in Thüringen wegen vermuteter Grundrechtseinschränkungen außer Kraft zu
setzen. „Es ist völlig offensichtlich, dass der Schutzzweck
Menschenleben zu retten, die Anordnungen auf der Basis des
Infektionsschutzgesetzes rechtfertigt und im Verhältnis angemessen
ist“, so Schard. Er bezeichnete die Klage als „Showveranstaltung, um
vom gesundheitspolitischen Schlingerkurs der AfD abzulenken.“ Zu Beginn
der Pandemie in Deutschland und Thüringen habe die Partei nicht schnell
und nicht laut genug nach den jetzt beanstandeten
Grundrechtseinschränkungen rufen können. „Nun wettern dieselben
Politiker genauso laut und heftig gegen diese Beschränkungen", so
Schard. Dieser 180-Grad-Schwenk sei wenig glaubwürdig und sachlich nicht
zu begründen.
Zugleich verdeutlichte Schard, dass mit dem
Richterspruch aus Weimar nicht über die generelle Qualität der
Krisenbewältigung der rot-rot-grünen Minderheitsregierung geurteilt
worden sei. „Diese war teilweise in sich widersprüchlich.
Warum etwa durften Baumärkte öffnen, Elektronikfachgeschäfte aber
nicht? Und zum Teil auch juristisch fehlerhaft“, so Schard. So wurde die
Landesregierung verurteilt, auch die Schließung der Fitnessstudios
rückgängig zu machen. „Gerade auch diese Fehler haben
ihren Teil dazu beigetragen, das Vertrauen der Bürger in die
Corona-Beschränkungen zu beschädigen“, kritisierte Schard die
Minderheitsregierung.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
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