Donnerstag, 25. Juni 2020

Urteil der Verfassungsrichter aus Weimar war abzusehen

Schard: „Showveranstaltung der AfD soll vom gesundheitspolitischen Schlingerkurs ablenken“

Erfurt – Die Niederlage der AfD-Fraktion vor dem Verfassungsgericht nannte der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Stefan Schard, „vorhersehbar.“ Die Weimarer Richter hatten es abgelehnt, per Eilentscheidung die Corona-Beschränkungen in Thüringen wegen vermuteter Grundrechtseinschränkungen außer Kraft zu setzen. „Es ist völlig offensichtlich, dass der Schutzzweck Menschenleben zu retten, die Anordnungen auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes rechtfertigt und im Verhältnis angemessen ist“, so Schard. Er bezeichnete die Klage als „Showveranstaltung, um vom gesundheitspolitischen Schlingerkurs der AfD abzulenken.“ Zu Beginn der Pandemie in Deutschland und Thüringen habe die Partei nicht schnell und nicht laut genug nach den jetzt beanstandeten Grundrechtseinschränkungen rufen können. „Nun wettern dieselben Politiker genauso laut und heftig gegen diese Beschränkungen", so Schard. Dieser 180-Grad-Schwenk sei wenig glaubwürdig und sachlich nicht zu begründen.

Zugleich verdeutlichte Schard, dass mit dem Richterspruch aus Weimar nicht über die generelle Qualität der Krisenbewältigung der rot-rot-grünen Minderheitsregierung geurteilt worden sei. „Diese war teilweise in sich widersprüchlich. Warum etwa durften Baumärkte öffnen, Elektronikfachgeschäfte aber nicht? Und zum Teil auch juristisch fehlerhaft“, so Schard. So wurde die Landesregierung verurteilt, auch die Schließung der Fitnessstudios rückgängig zu machen. „Gerade auch diese Fehler haben ihren Teil dazu beigetragen, das Vertrauen der Bürger in die Corona-Beschränkungen zu beschädigen“, kritisierte Schard die Minderheitsregierung.

Matthias Thüsing

Stellv. Pressesprecher

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