Dem Beispiel Thüringens folgen –
Lobbyregister auch im Bund gefordert
Astrid Rothe-Beinlich für vollständige
Offenlegung von Nebeneinkünften Abgeordneter
Seit Tagen macht der Fall des
CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor Schlagzeilen. Dieser steht in der
Kritik, weil er sich bei der Bundesregierung für das US-Unternehmen Augustus
Intelligence eingesetzt und von diesem zugleich unterstützen lassen hatte.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich,
Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Die Affäre Amthor zeigt einmal mehr,
wie dringend es ein Lobbyregister und volle Transparenz bei Nebeneinkünften
auch für Abgeordnete im Bundestag braucht. Dafür könnte Thüringen mit den
Regelungen zum „legislativen Fußabdruck“ als Vorbild dienen. Seit dem
Inkrafttreten des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes im
März 2019 ist für jede und jeden nachvollziehbar, wer in welcher Weise wie und
in welcher Form Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse genommen hat.“
Thüringen war damit das erste
Bundesland, das mit der Mehrheit von Rot-Rot-Grün eine derart umfangreiche
Regelung auf den Weg gebracht hatte.
„Für uns bündnisgrüne Landtagsabgeordnete
ist es wichtig und selbstverständlich, unsere Einkünfte offenzulegen. Unter der
Rubrik „gläserne Abgeordnete“ veröffentlichen wir auf der Website der
Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit unserem Einzug in den Landtag
2009 sowohl alle Angaben zu unseren Abgeordnetendiäten als auch Entschädigungen
aus Mitgliedschaften in kommunalen Gremien und Geldleistungen für
Nebentätigkeiten“, betont Rothe-Beinlich.
„Mit vollumfänglicher Transparenz
leisten wir als Politikerinnen und Politiker einen wichtigen Beitrag gegen
Politikverdrossenheit und für das Vertrauen in unsere Demokratie“, ist die
Fraktionsvorsitzende abschließend überzeugt.
Hintergrund:
Bereits seit dem 1. März 2019 ist im
Freistaat, dass unter Rot-Rot-Grün verabschiedete Gesetz über die Errichtung
einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag, das sogenannte
Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz, in Kraft. Das Gesetz
regelt die Einrichtung einer öffentlich abrufbaren Dokumentation, in der alle
an Gesetzgebungsverfahren des Landtags oder der Landesregierung mitwirkenden
natürlichen und juristischen Personen erfasst werden. Thüringen nimmt damit
eine Vorreiterrolle im bundes- und europaweiten Vergleich ein.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 26. Juni 2020
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