Schard: „Körperliche und psychische Schäden sind ebenso tiefgreifend wie langfristig“
Erfurt – „Noch immer wird die Produktion und
Verbreitung von Kinderpornografie nur als Vergehen bestraft – wie
Ladendiebstahl. Von den Abwehrgefechten des Thüringer Justizministers
und der Bundesjustizministerin geht genau das falsche
Signal aus.“ Mit diesen Worten hat der justizpolitische Sprecher der
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, auf die Aussagen von
Dirk Adams reagiert, der sich gegen Strafverschärfungen in diesem
Bereich ausgesprochen hatte.
„Nicht nur die körperlichen, sondern vor allem
auch die psychischen Schäden und Verletzungen der betroffenen Kinder
sind in den allermeisten Fällen ebenso tiefgreifend wie langfristig. Den
Strafrahmen für den Besitz oder die Beschaffung
von kinderpornografischem Material zu erhöhen, ist aus meiner Sicht ein
sinnvoller Ansatz“, erklärte Schard.
Mit der Einstufung als Verbrechen beträgt die
Mindeststrafe ein Jahr. „Ich habe großes Vertrauen in die Möglichkeiten
und die Weitsicht unserer Richterschaft, die Fälle herauszufiltern, wo
Jugendliche sich aus Naivität und Unwissenheit
im strafrechtlich relevanten Bereich bewegen. Für diese Fälle bietet
das deutsche Recht Auswege. Das ist für mich kein stichhaltiges
Gegenargument“, so der CDU-Justizpolitiker weiter. Selbstverständlich
entbinde eine solche Strafverschärfung den Staat nicht
von der Pflicht, die Ermittlungsbehörden so auszustatten,
Kinderpornografie noch effektiver und umfassender zu bekämpfen als
bisher.
Felix Voigt
Pressesprecher
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