Donnerstag, 11. Juni 2020

CDU-Fraktion für Strafverschärfungen bei Verbreitung von Kinderpornografie

Schard: „Körperliche und psychische Schäden sind ebenso tiefgreifend wie langfristig“

Erfurt – „Noch immer wird die Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie nur als Vergehen bestraft – wie Ladendiebstahl. Von den Abwehrgefechten des Thüringer Justizministers und der Bundesjustizministerin geht genau das falsche Signal aus.“ Mit diesen Worten hat der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, auf die Aussagen von Dirk Adams reagiert, der sich gegen Strafverschärfungen in diesem Bereich ausgesprochen hatte.
„Nicht nur die körperlichen, sondern vor allem auch die psychischen Schäden und Verletzungen der betroffenen Kinder sind in den allermeisten Fällen ebenso tiefgreifend wie langfristig. Den Strafrahmen für den Besitz oder die Beschaffung von kinderpornografischem Material zu erhöhen, ist aus meiner Sicht ein sinnvoller Ansatz“, erklärte Schard.

Mit der Einstufung als Verbrechen beträgt die Mindeststrafe ein Jahr. „Ich habe großes Vertrauen in die Möglichkeiten und die Weitsicht unserer Richterschaft, die Fälle herauszufiltern, wo Jugendliche sich aus Naivität und Unwissenheit im strafrechtlich relevanten Bereich bewegen. Für diese Fälle bietet das deutsche Recht Auswege. Das ist für mich kein stichhaltiges Gegenargument“, so der CDU-Justizpolitiker weiter. Selbstverständlich entbinde eine solche Strafverschärfung den Staat nicht von der Pflicht, die Ermittlungsbehörden so auszustatten, Kinderpornografie noch effektiver und umfassender zu bekämpfen als bisher.

Felix Voigt

Pressesprecher

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